TAB-Bericht »Bilanz der Sommerzeit« Grundlage für eine Studie des EU-Parlaments und Eingabe an die EU-Kommission

TAB-Arbeitsbericht Nr. 162: Bilanz der Sommerzeit
TAB-Arbeitsbericht Nr. 162: Bilanz der Sommerzeit

Am 8.2.2018 hat das EU-Parlament die EU-Kommission aufgefordert, eine gründliche Bewertung der Regelung zur sogenannten Sommerzeit (Vorstellen der Uhrzeit um eine Stunde während der Sommermonate) vorzunehmen und gegebenenfalls einen Änderungsvorschlag vorzulegen. Derzeit schreibt die EU-Richtlinie 2000/84/EG die Anwendung der Sommerzeit für alle EU-Mitgliedstaaten verbindlich vor. Anlass für die Aufforderung des Parlaments ist unter anderem eine 2017 erstellte Studie des European Parliamentary Research Service (EPRS), die sich mit den Auswirkungen der halbjährlichen Zeitumstellungen befasst. Die Berichtsinhalte und zusammenfassenden Ergebnisse der EPRS-Studie gründen in wesentlichen Teilen auf dem Anfang 2016 publizierten TAB-Arbeitsbericht Nr. 165 »Bilanz der Sommerzeit«.

Der TAB-Bericht Nr. 165 »Bilanz der Sommerzeit» hat national und international für ein wenig Furore gesorgt, gilt er doch laut EPRS als »milestone in the assessment of summer time« und wird als Ausgangspunkt und substanzielle Grundlage aller zukünftigen Studien zu diesem Thema empfohlen EPRS 2017, S. 33. Seit 2007 hatte sich die EU-Kommission nicht mehr mit den Auswirkungen der Zeitumstellung befasst und sah bis dato auch keine Veranlassung für eine Änderung der derzeit gültigen Regelungen. Ob sich diese Situation nunmehr ändern wird, ist allerdings trotz der aktuellen Aufforderung des Parlaments fraglich. Denn die EU-Kommission ist aufgrund ihres Initiativmonopols nicht verpflichtet, der Aufforderung des Parlaments zu entsprechen, sie kann solchen Parlamentsinitiativen auch mit einer ablehnenden Stellungnahme begegnen. Sofern die Kommission jedoch einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie machen würde, wäre hernach eine qualifizierte Mehrheit im Rat der EU-Staaten notwendig und anschließend auch eine Zustimmung des Europäischen Parlaments.

Im TAB-Bericht wurde seinerzeit ein Fazit dahingehend gezogen, dass die Frage, ob die Zeitumstellung beibehalten oder abgeschafft werden soll, letztlich Gegenstand politischer und gesellschaftlicher Debatten sein muss und nur in geringem Maße auf wissenschaftliche Fakten rekurrieren kann. Denn diese Fakten verdeutlichen nach derzeitigem Kenntnisstand Folgendes: Für die Beibehaltung der Sommerzeit sprechen ganz offensichtlich keine objektiven bzw. relevanten Gründe. Die Effekte auf den Energieverbrauch können sowohl positiv oder negativ sein und sind in den meisten Fällen sehr gering bzw. zu vernachlässigen. Auch für die Bereiche Wirtschaft, Handel, Verkehr, Transport, Logistik, Dienstleistungen etc. finden sich keine belastbaren Anhaltspunkte dafür, dass die Anwendung der Sommerzeit zu einem nennenswerten Nutzen oder Schaden führt. Mögliche Auswirkungen werden auch seitens der genannten Wirtschaftsbereiche nicht kommuniziert. Im Hinblick auf gesundheitliche Aspekte gibt es zwar wissenschaftliche Hinweise darauf, dass manche Menschen nach der Zeitumstellung im Frühjahr unter länger dauernden Anpassungs- und Befindlichkeitsstörungen leiden. Bislang fehlt es jedoch an Nachweisen für ernsthafte negative Auswirkungen auf die physische und psychische Gesundheit, die tatsächlich auf die Zeitumstellung(en) zurückzuführen sind. Unter kulturellen- und Freizeitaspekten werden hingegen auch etliche befürwortende Argumente einer Sommerzeit vorgebracht.

08.02.2018

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