Biometrische Identifikationssysteme
1. Sachstandsbericht
TAB-Arbeitsbericht Nr. 076. Berlin 2002, 124 Seiten
Zusammenfassung
Merkmale, Verfahren und Systeme
»Biometrie« bezeichnet die Erfassung und (Ver-)Messung von Lebewesen und ihren Eigenschaften. Im vorliegenden Zusammenhang meint Biometrie bzw. Biometrik die (automatisierte) Messung eines individuellen - physiologischen oder verhaltenstypischen - Merkmals einer Person zum Zweck der (biometrischen) Identifikation und damit zur Unterscheidung von anderen Personen.
Um »biometrisch optimal genutzt« werden zu können, müssten Merkmale des Menschen - ob physiologische (passive) oder verhaltensabhängige (aktive) - universell, einzigartig, beständig und (technisch) erfassbar sein. Die biometrischen Verfahren bzw. Systeme wiederum, die mit diesen Merkmalen arbeiten, müssen in praktischer Hinsicht schnell, kompatibel mit vorhandenen Sicherheitselementen, robust, genau, sicher, wirtschaftlich und zuverlässig sein. Keines der derzeit genutzten »biometrischen Merkmale« bzw. keines der verfügbaren Systeme genügt allen Anforderungen vollständig. Dennoch sind weltweit zahlreiche Systeme in unterschiedlichen Anwendungskontexten in Betrieb, z.B. zur Überprüfung der Handlungsberechtigung von Personen bei E-Banking- und E-Commerce-Transaktionen oder im Rahmen von Zugangskontrollen zu sicherheitsrelevanten Bereichen (Kap. IV.1). Am häufigsten eingesetzt werden die Erkennung von Fingerbild, Handgeometrie, Gesicht, Stimme, Iris/Retina und Unterschrift/Handschrift, die in Kapitel II.2 nach physiologischen, technischen, ökonomischen und Nutzeraspekten beschrieben werden.
Konventionelle Systeme können verwendete Passwörter oder PIN-Chipkarte nicht daraufhin überprüfen, ob der Nutzer, der die korrekten Daten liefert, auch deren rechtmäßiger Inhaber ist. Da biometrische Verfahren mit personengebundenen Merkmalen (die weder verloren noch vergessen und auch nicht so leicht gestohlen werden können) arbeiten, versprechen sie neue Qualitäts-, Komfort- und Sicherheitsdimensionen bei der Personenauthentifizierung.
Leistungsfähigkeit biometrischer Verfahren
Die Leistungsfähigkeit verfügbarer biometrischer Systeme ist auf der Basis der - oftmals äußerst widersprüchlichen - Informationen nicht seriös einzuschätzen (Kap. II.3). Für Verwirrung sorgt häufig die unscharfe Trennung zwischen möglichem Potenzial und augenblicklicher tatsächlicher Kapazität. Trotz erreichter Verbesserungen und sicherlich weiter zunehmender technischer Fortschritte ist daher Berichten über mittlerweile erreichte hohe Standards bei Genauigkeit und Zuverlässigkeit biometrischer Systeme nach wie vor mit Skepsis zu begegnen.
Auf nationaler und internationaler Ebene sind mehrere Gremien damit befasst, Kriterien für eine zukünftige Evaluation biometrischer Systeme zu definieren, die vorhandenen Verfahren (oft eher Prototypen) werden in verschiedenen Pilotprojekten vergleichenden Praxistests unterzogen (Kap. III.1). Ein allgemein anerkanntes Vorgehen beim Vergleich der Stärken und Schwächen der verschiedenen biometrischen Systeme ist aber noch nicht etabliert. Darüber hinaus macht die unterschiedliche Entwicklungs- bzw. Praxisreife der verschiedenen biometrischen Systeme eine vergleichende Evaluation schwierig. Eine solche müsste nachvollziehbare und aussagekräftige Daten u.a. zu Zuverlässigkeit, Genauigkeit, Empfindlichkeit, Akzeptanz, Robustheit, Kompatibilität, Einfachheit und Kosten umfassen. Eine genaue Beurteilung von Stärken und Schwächen eines Verfahrens kann nur in einem spezifischen Anwendungskontext, empirisch angelegt und in ihren Einzelschritten nachvollziehbar, erfolgen.
Insbesondere dann, wenn es um einen weit reichenden, große Nutzergruppen - ob freiwillig oder verpflichtend - einbeziehenden Einsatz biometrischer Systeme geht, z.B. im Rahmen der Ausrüstung von Ausweispapieren, müssen höchste Ansprüche an eine substanziierte Evaluation der infrage kommenden Systeme gestellt werden. Eine regelmäßige Berichterstattung zum Stand der laufenden Pilotprojekte und der (internationalen) Standardisierungsbemühungen wäre als Basis für die weitere politische Behandlung des gesamten Themenkomplexes sicherlich nützlich.
FuE-Aktivitäten
Der Stand der Forschung und Entwicklung im Bereich biometrischer Systeme konnte für Deutschland etwas umfassender erhoben werden, ebenso auch die Förderaktivitäten der EU, allenfalls exemplarisch jedoch auf internationaler Ebene. Gerade im nordamerikanischen und asiatischen Raum gibt es eine kaum überschaubare Vielzahl von Aktivitäten im privatwirtschaftlichen und öffentlichen Sektor.
Von besonderem Interesse sind die sog. »Pilotprojekte« zur Evaluierung biometrischer Systeme, die sowohl technische Fragestellungen als auch Verbraucher- und Datenschutzaspekte untersuchen. In Deutschland waren bzw. sind dies insbesondere das u.a. vom BMWi geförderte Projekt BioTrust und das vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geförderte BioIS-Projekt (Kap. III.1).
Nachdem bereits seit längerer Zeit insbesondere in mehreren Fraunhofer-Instituten Forschung zur Biometrie betrieben wurde, sind die Förderaktivitäten seitens des Bundes in den vergangenen zwei Jahren insgesamt intensiviert worden. Auch die industriellen Aktivitäten rund um biometrische Anwendungen haben in Deutschland an Dynamik gewonnen, dabei werden zunehmend die Möglichkeiten von Kooperationen im Rahmen von EU-Projekten genutzt. Die Telekom-Tochter T-Systems Nova hat 1999 ein eigenes Pilotprojekt gestartet, die Firma ekey biometric systems 2001 eines in Österreich. Unter den europäischen Ländern gilt Großbritannien als besonders engagiert in öffentlicher und privater FuE. Die EU fördert im aktuellen IST-Programm derzeit sieben größere Projekte zur Biometrie mit über 10 Mio. € (Kap. III.2).
Anwendungen biometrischer Verfahren
Es existiert eine große und ständig wachsende Zahl von Berichten über konkrete Nutzungen in zahlreichen Einsatzfeldern, insbesondere aus den USA, aber auch aus europäischen und asiatischen Ländern. Der Einsatz biometrischer Identifikationssysteme erfolgte bis vor einigen Jahren fast ausschließlich zu Sicherheitszwecken, bevor nach und nach weitere Anwendungsfelder in Unternehmen und Behörden erschlossen wurden. Bisherige und absehbare Einsatzfelder können in fünf Gruppen eingeteilt werden (Kap. IV.1):
- Benutzerzugangssicherung
- Personenidentifikation
- Gerätezugangskontrolle
- elektronischer Zugang zu Dienstleistungen (E-Banking und E-Commerce)
- sonstige »Conveniencebereiche«.
Markteinschätzung
Vorliegende ökonomische Daten und Einschätzungen zum Einsatz biometrischer Systeme wirken häufig sehr punktuell und zufällig (Kap. IV.2). In der Regel sind sie wenig transparent, auf keinen Fall geben sie ein vollständiges Bild. Allerdings ist es methodisch auch schwierig, den eigentlichen »biometrischen« Anteil einer Gesamttechnologie zu definieren, abzugrenzen und wertmäßig zu beziffern. Auch die Daten der amtlichen Statistiken liefern keine Grundlage, um relevante Kennziffern für biometrische Produkte und Dienstleistungen (Produktionsumfang, Umsätze, Beschäftigte u.ä.) zu erhalten. Darüber hinaus verfolgen die beteiligten Firmen oft eine eher restriktive Informationspolitik. Der Stand der Diffusion, der Umsätze und der Marktanteile (national wie international) bleibt daher äußerst unscharf.
Festgestellt werden können allenfalls tendenziell steigende Umsätze in den vergangenen Jahren: Die USA stellen dabei den dominierenden Markt dar (auf dem ca. zwei Drittel der Umsätze erzielt werden), gefolgt von Europa, Asien und Lateinamerika. Wie so oft, gilt Asien als bedeutender Zukunftsmarkt, doch auch in Europa wird eine zunehmende Nachfrage vermutet. Derzeit anscheinend führende Technologie, sowohl umsatzbezogen als auch hinsichtlich der Zahl der Anbieter und Systeme, sind die Fingerbildverfahren; besonders der Gesichtserkennung wird zunehmendes Potenzial eingeräumt. Angenommen wird eine Konsolidierung des Marktes, sobald einzelne Systeme und Anbieter größere Marktanteile erlangen.
Im Hinblick auf eine mögliche gezieltere Förderung im Bereich Biometrie wären genauere Daten vonnöten. Voraussetzung hierfür wäre allerdings die Entwicklung von Konzepten und Methoden zur besseren Erfassung relevanter wirtschaftlicher Kennziffern, differenziert nach eigentlichem biometrischen System, peripheren Geräten sowie Art und Umfang der Anwendung.
Verbraucherschutz
Die weltweiten Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sowie die zunehmend erkennbare Ausweitung von Einsatzfeldern signalisieren die Möglichkeit, dass biometrische Verfahren schon bald den gesellschaftlichen Alltag durchdringen werden. Deshalb gewinnen Fragen des Verbraucherschutzes, der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie insbesondere des Datenschutzes an Bedeutung.
Will man die Chancen der Biometrie nutzen und die Risiken beherrschen, so müssen Gestaltung und Anwendung biometrischer Systeme bestimmte Kriterien erfüllen. Dazu zählen vor allem hohe Sicherheit, umfassende Vertrauenswürdigkeit, ausreichende Nutzerfreundlichkeit sowie weitgehende Sozialverträglichkeit (Kap. V.1).
Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit
Sollen biometrische Verfahren zur Sicherheit elektronischer Anwendungen beitragen, müssen sie selbst hohen Sicherheitsanforderungen genügen. Um das zu gewährleisten, sollten die unterschiedlichen biometrischen Verfahren je nach Merkmal, Risikopotenzial und Anwendungsfeld differenziert bewertet und vor einer breiten Markteinführung einer umfassenden Risikoanalyse unterzogen werden. Schlüssige Sicherheitskonzepte für einzelne Anwendungsszenarien unter Beachtung verbraucher- und datenschutzrechtlicher Erfordernisse sind aber noch nicht weit entwickelt.
Um eine möglichst große Vertrauenswürdigkeit zu erreichen, wird beispielsweise vorgeschlagen, Vertrauensinstanzen einzurichten, die - fachlich kompetent, unabhängig und neutral - ein im Zusammenwirken von Nutzern, Herstellern, Betreibern und Staat vereinbartes Sicherheitsniveau umfassend prüfen und gewährleisten.
Eine Voraussetzung für die Überprüfung und entsprechende Zertifizierung biometrischer Systeme ist die Entwicklung zuverlässiger Evaluierungskriterien, anhand derer unterschiedliche Verfahren objektiv verglichen werden können. Die (weltweiten) Bemühungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Anwender und Nutzer bekämen durch allgemein anerkannte Kriterien einen Leitfaden für die Auswahl eines sicheren Produktes an die Hand; zugleich würde eine Richtschnur für die Entwicklung sicherer, vertrauenswürdiger Systeme geboten. Damit solche Evaluierungskriterien breite Akzeptanz finden, sollten sie - unter Einbezug der Entwickler - von anbieterunabhängigen Stellen entwickelt werden.
Nutzerfreundlichkeit und Sozialverträglichkeit
Ausreichende Nutzerfreundlichkeit biometrischer Verfahren setzt voraus, dass diese robust und alltagstauglich sind, d.h. im massenhaften Gebrauch über lange Zeit zuverlässig funktionieren. Dies ist häufig noch nicht der Fall. Die Sozialverträglichkeit biometrischer Verfahren wird sich zum einen daran erweisen müssen, dass ihre breite Implementierung nicht zur weiteren »digitalen Spaltung« der Gesellschaft beiträgt, zum andern daran, dass kein »Zwang zur Biometrie« entsteht. Aus verbraucherpolitischer Sicht müssten also Vorkehrungen getroffen werden, die gewährleisten, dass kein Nutzer von biometrischen Anwendungen ausgeschlossen wird, z.B. wären (biometrische und herkömmliche) Ausweichverfahren bereitzustellen.
Einschlägige rechtliche Regelungen
Regelungen, die sich ausdrücklich mit dem Einsatz biometrischer Verfahren befassen, lagen in Deutschland bis vor kurzem nur hinsichtlich ihrer Verwendung im Rahmen elektronischer Signaturen vor (Kap. V.2). Im Mai 2001 trat ein neues Signaturgesetz (SigG) in Kraft, im Juli 2001 folgte das »Formgesetz«, mit dem die »qualifizierte elektronische Signatur« wie eine handschriftliche Signatur als formgebundene Erklärung anerkannt wird.
Während das Signaturgesetz bewusst technikoffen formuliert ist, wird in der Verordnung zum Gesetz (SigV) ausdrücklich der Einsatz biometrischer Verfahren ermöglicht: In Bezug auf die Sicherung des Signaturschlüssels hat der Signaturschlüssel-Inhaber die Wahl, sich vor der Anwendung des Schlüssels entweder in herkömmlicher Weise durch »Besitz und Wissen« (etwa Karte und Geheimzahl) oder aber »durch Besitz und ein oder mehrere biometrische Merkmale« zu identifizieren. Ergänzend gibt die Verordnung ein bestimmtes Sicherheitsniveau vor: Bei der Anwendung eines biometrischen Verfahrens muss »hinreichend sichergestellt sein, dass eine unbefugte Nutzung des Signaturschlüssels ausgeschlossen ist, und eine dem wissensbasierten Verfahren gleichwertige Sicherheit gegeben sein«; (§ 15 Abs. 1 SigV).
Aus Verbraucherschutzsicht ist diese vergleichende Bezugnahme auf Verfahren nach dem Prinzip von »Besitz und Wissen« schon seit längerem kritisch kommentiert worden. Dabei wird vor allem auf den Umstand hingewiesen, dass die Sicherheit solcher Verfahren heute weithin umstritten ist.
Mit den genannten Regelwerken gibt es in Deutschland einen gesetzlichen Rahmen für den Einsatz biometrischer Verfahren im Zusammenhang mit der elektronischen Signatur und dem elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehr. Das Recht eröffnet dabei ausdrücklich der Biometrie ein Anwendungsfeld von zukünftig wahrscheinlich wachsender Bedeutung. In der Praxis wird sich zeigen, ob dieser Rechtsrahmen ausreicht und geeignet ist oder fortentwickelt werden sollte.
Datenschutz
Insofern biometrische Verfahren auf persönliche körperliche Merkmale zurückgreifen, sind Fragen des Datenschutzes berührt (Kap. V.3).
Wichtigste rechtliche Grundlage für die Bewertung von biometrischen Verfahren unter Aspekten des Datenschutzes ist das neugefasste Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Zweck des Gesetzes ist es, »den einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird« (§ 1 Abs. 1 BDSG). Im Zusammenhang mit Daten in biometrischen Verfahren ist speziell § 3 Abs. 9 BDSG von Interesse, der »besondere Arten personenbezogener Daten« benennt und sie unter erhöhten Schutz stellt. Unter diesen Begriff fallen »Angaben über rassische und ethnische Herkunft, über politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugung, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben«. Bestimmte Daten in biometrischen Verfahren können einen Informationsgehalt haben, der in diesen besonderen Schutzbereich fällt.
Soweit mit Hilfe biometrischer Verfahren personenbezogene Daten erzeugt werden, unterliegen diese Verfahren den Regelungen des allgemeinen Datenschutzes. Das gilt sowohl für den öffentlichen als auch für den nicht-öffentlichen Bereich. Für den öffentlichen Bereich sind darüber hinaus spezielle, bereichsspezifische Regelungen erforderlich.
Grundrechtsbezug der Biometrie
Datenverarbeitung mittels biometrischer Verfahren greift in einen speziellen Aspekt des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts ein: das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dieser Eingriff ist durch die Datenschutzgesetzgebung erfasst. Auch die Menschenwürde kann als herausragendes Schutzgut betroffen sein.
Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung garantiert die Befugnis des Einzelnen, prinzipiell selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen. Zugleich sind begrenzte staatliche Eingriffe in dieses Recht zulässig. Staatlich angeordneter Einsatz biometrischer Verfahren greift aber nicht nur in diesen speziellen Schutzbereich ein. Indem er körperliche Merkmale und Verhaltensweisen als Informationsquelle nutzt, dürfte ein weiterer Bereich des Allgemeinen Persönlichkeitsrechtes zumindest tangiert sein. Die Grenzen zu einem Würdeverstoß wären dann berührt oder überschritten, wenn durch den Staat eine weitreichende Erfassung und Verarbeitung biometrischer Merkmale verlangt würde und damit die Möglichkeit einer »Registrierung« und »Katalogisierung der Persönlichkeit« eröffnet wäre.
Teilt man die Einschätzung, dass biometrische Verfahren u.U. über den Bereich des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung hinaus in einen weiteren Bereich des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts eingreifen, so folgt daraus, dass die bestehenden gesetzlichen Erlaubnisse zur Datenverarbeitung nicht ausreichen, diesen doppelten Eingriff abzudecken. Das heißt in der Konsequenz, dass für die Implementierung biometrischer Komponenten in staatliche Verfahren eine eigenständige Entscheidung des Gesetzgebers erforderlich ist, der beide Aspekte des Eingriffs - den spezifischen biometrischen ebenso wie den in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung - legitimiert.
Systemdatenschutz
Ob und wieweit eine bestimmte Praxis des Einsatzes biometrischer Verfahren datenschutzrechtlichen Vorgaben genügt, hängt grundlegend ab von der Eingriffsintensität. Hier macht das Datenschutzgesetz Vorgaben, die als Richtschnur für möglichst eingriffsarme Verfahren gelten können:
- Grundsätzlich sind Daten offen zu erheben, unmittelbar beim Betroffenen, unter seiner Mitwirkung und mit seiner Unterrichtung bzw. seiner Kenntnis u.a. bezüglich der Zweckbestimmungen der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung (§ 4 Abs. 2 u. 3 BDSG). Unter diesem Gesichtspunkt sind Verfahren, die einen hohen Grad der Mitwirkung bezüglich der Erfassung der Rohdaten verlangen, solchen, die weniger beteiligen oder gar unbemerkt arbeiten, vorzuziehen.
- Gefordert ist, unter dem Stichwort »Datenvermeidung und Datensparsamkeit", schon bei der Auswahl und Gestaltung eines Datenverarbeitungssystems darauf zu achten, dass keine bzw. möglichst wenige personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden (§ 3a BDSG).
- Anzustreben ist ferner, zum Zwecke des Datenschutzes, von den Möglichkeiten der Anonymisierung und Pseudonymisierung Gebrauch zu machen (§ 3a BDSG).
Aktive Mitwirkung der Betroffenen, sparsame Erhebung und Verwendung von Daten sowie technikbedingt hohe Sicherheit in der Vermeidung von Personenbezug: Damit sind wichtige Komponenten eines Systemdatenschutzes als (materielle) Grundlage effektiven Datenschutzes benannt. Entscheidend dazu beitragen können templatefreie Verfahren. Sie ermöglichen »Anonymisierung« und »Pseudonymisierung« von Daten und sorgen dafür, dass die Möglichkeit, Personenbezug herzustellen, praktisch ausgeschlossen ist. Einen weiteren Beitrag leistet die dezentrale Ablage der Daten entweder in autonomen Geräten oder auf einer Chipkarte unter persönlicher Kontrolle der Betroffenen.
Neuere rechtliche Entwicklungen
Im Zuge der intensiven Diskussionen um Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheitslage seit dem 11.09.2001 wurde auch der Einsatz biometrischer Verfahren erörtert. Der Gesetzgeber ist hier entsprechend tätig geworden (Kap. V.4). Insbesondere im Pass- und Personalausweisrecht werden durch das kürzlich verabschiedete »Terrorismusbekämpfungsgesetz« (»Gesetz zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus«) die Möglichkeiten computergestützter Identifizierung von Personen durch biometrische Daten in Ausweisdokumenten eröffnet. Durch ein zukünftiges Bundesgesetz geregelt werden die »Arten der biometrischen Merkmale, ihre Einzelheiten und die Einbringung von Merkmalen und Angaben in verschlüsselter Form [ ] sowie die Art ihrer Speicherung, ihrer sonstigen Verarbeitung und ihrer Nutzung«.
Im Ausländergesetz wird ebenfalls die Nutzung biometrischer Merkmale in der o.g. Art und Weise als Möglichkeit eröffnet: Einzelheiten bestimmt das Bundesministerium des Innern durch Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf.
Mit dem »Terrorismusbekämpfungsgesetz« hat der Gesetzgeber eine parlamentsgesetzliche Grundlage geschaffen, aus der (auch für den Bürger) Voraussetzungen, Ziel und Umfang des Eingriffes in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung klar hervorgehen:
- Die zu nutzenden biometrischen Merkmale werden alternativ explizit genannt.
- Der Zweck der gespeicherten Daten ist ausdrücklich bestimmt.
- Für die Einführung von mit biometrischen Merkmalen versehenen Ausweisdokumenten deutscher Staatsbürger ist ein Gesetzesvorbehalt vorgesehen. Anders bei den Ausweispapieren von Ausländern: Hier soll eine Rechtsverordnung die Grundlage bilden.
Den Anliegen des BDSG wurde vor allem dadurch entsprochen, dass dem Pass- oder Ausweisinhaber auf Verlangen von den zuständigen Behörden Auskunft über den Inhalt der - verschlüsselten - Daten zu erteilen ist. Es ist ferner ausdrücklich vorgesehen, dass keine bundesweite Datei« eingerichtet werden soll.
Perspektiven der weiteren Entwicklung
Biometrische Systeme und Verfahren befinden sich weltweit vermutlich in einer entscheidenden Phase der Diffusion. Zahlreiche Indizien lassen ihre Expansion in weitere öffentliche und private Anwendungsfelder erwarten: Die technologischen Fortschritte sind unübersehbar. Die technischen Funktionalitäten einzelner Systeme werden zunehmend ausgereift und weisen eine verbesserte Leistungsfähigkeit auf. Die Preisentwicklung bei vielen Systemen dürfte ihre weitere Verbreitung befördern. Einzelne Basiskomponenten wie Sensoren oder Chips sind zunehmend preisgünstig am Markt verfügbar, ein erhöhter Produktionsausstoß ermöglicht darüber hinaus weitere Preissenkungen. Mittlerweile stellt sich das Angebot qualitativ verbessert dar, so dass die Nachfrage besser stimuliert und befriedigt werden kann.
Die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen (insbesondere das Signaturgesetz und die Signaturverordnung) eröffnen der Biometrie im Bereich elektronisch getätigter Transaktionen und Rechtsgeschäfte einen riesigen Markt. Durch das »Terrorismusbekämpfungsgesetz« ist die Tür zum Markt der Sicherheitstechnologien weiter geöffnet worden. Sollte in Deutschland (und Europa) durch staatliche Verfahren ein Masseneinsatz von biometrischen Systemen angestoßen werden, so würde dies voraussichtlich Signalwirkungen für andere Anwendungsfelder in der Wirtschaft und im privaten Bereich haben. Von Verbraucherverbänden und Datenschützern ist die Biometrie zwar stets kritisch, zugleich aber auch positiv bewertet worden: Das Potenzial der Biometrie als verbraucher- und datenschutzfreundliche Technologie wird herausgestrichen - allerdings verbunden mit der Aufforderung an Entwickler und Anwender, für technische und organisatorische Lösungen zu sorgen, die den Kriterien eines fortgeschrittenen Daten- und Verbraucherschutzes genügen.
Forschungs- und Handlungsbedarf
Angesichts der wahrscheinlich wachsenden Bedeutung biometrischer Systeme in Wirtschaft und Gesellschaft ist erheblicher Bedarf an Forschung, Information, Diskussion und Aufklärung vorhanden. In Kapitel VI wird dieser Bedarf zusammenfassend dargestellt.
Die Verbesserung der Informationslage angesichts der Dynamik der Entwicklung erscheint besonders dringlich. Zur weiteren Abklärung der zukünftigen Entwicklung biometrischer Systeme könnte beispielsweise eine umfassende Technikfolgen-Abschätzung durchgeführt werden. Erforderlich wäre eine systematische, zukunftsorientierte Analyse und Beurteilung der gesellschaftlichen, ökonomischen und rechtlichen Voraussetzungen und Folgen einer weiter zunehmenden Verbreitung biometrischer Verfahren, die einen Zeithorizont bis 2010 aufspannen sollte. Die Analyse hätte darüber hinaus politischen Gestaltungsbedarf zu identifizieren. Integriert werden könnte ein moderierter Expertendiskurs, dessen Ausrichtung und Aufgabenstellung in Kapitel VI skizziert werden.