TA beim Deutschen Bundestag
Eine kleine Geschichte des Büros für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB)
Die »Institutionalisierungsdebatte«
Die Institutionalisierungsdebatte begann 1973 mit einem Antrag der damaligen Opposition, der Fraktion der CDU/CSU, ein »Amt zur Bewertung technologischer Entwicklungen beim Deutschen Bundestag« einzurichten (Drs. 7/468). Diesem Vorschlag folgte in den nächsten Jahren eine Vielzahl weiterer Vorschläge aus der Mitte der Fraktionen. Ein wichtiger Meilenstein war die Enquete-Kommission »Einschätzung und Bewertung von Technikfolgen; Gestaltung von Rahmenbedingungen der technischen Entwicklung«, die in der 10. Legislaturperiode durch gemeinsamen Beschluss aller Fraktionen vom 14. März 1985 eingesetzt wurde (Drs. 10/2937 [0,15 MB]). Nachdem diese Kommission 1986 einen Vorschlag »Zur Institutionalisierung einer Beratungskapazität für Technikfolgen-Abschätzung und -Bewertung beim Deutschen Bundestag« vorgelegt hatte, schloss sie zum Ende der Legislaturperiode ihre Tätigkeit mit einem Zwischenbericht ab, der Vorschläge zur Organisation von TA beim Deutschen Bundestag enthielt (Drs. 10/5844 [1,40 MB]). Entschieden wurde danach noch nicht.
Der 11. Deutsche Bundestag setzte wiederum eine Enquete-Kommission zur Technikfolgen-Abschätzung ein. Ihr Auftrag war unter anderem, die Kritik am vorliegenden Institutionalisierungsmodell aufzunehmen und einen neuen Organisationsvorschlag zu machen. Die Enquete-Kommission stellte in ihrem Abschlussbericht (Drs. 11/4606 [1,28 MB]) drei unterschiedliche Modelle zur Diskussion und zur Entscheidung:
- Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP sahen die Umbenennung des Ausschusses für Forschung und Technologie in Ausschuss für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung vor, welcher die Initiierung und politische Steuerung von TA übernehmen sollte. Mit der Durchführung von TA-Studien wäre eine Institution außerhalb des Parlaments zu beauftragen, die »diese Aufgabe in hoher Selbstständigkeit und eigener Verantwortung« wahrnehmen sollte.
- Die Fraktion der SPD schlug vor, einen Ausschuss für parlamentarische Technikberatung und eine bundestagsinterne wissenschaftliche Einheit (etwa 15 Mitarbeiter) einzurichten. Ausschuss und wissenschaftliche Einheit sollten durch ein vom Deutschen Bundestag berufenes Kuratorium unterstützt werden.
- Die Fraktion der Grünen votierte für die Gründung einer TA-Stiftung, deren Leitung aus Abgeordneten und nichtparlamentarischen Expertinnen und Experten zusammengesetzt sein und von der Mitgliederversammlung gewählt werden sollte. Der Stiftung sollte ein Institut zugeordnet werden, welches TA-Studien zu begleiten und parlamentsorientiert aufzuarbeiten hätte. Zusätzlich würde dem Präsidium des Deutschen Bundestages eine dauerhafte wissenschaftliche Einheit angegliedert, die – neben anderen Aufgaben – TA-Studien an die Stiftung vergeben sollte.
Am 16. November 1989 beschlossen der Deutsche Bundestag mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und F.D.P. den Ausschuss für Forschung und Technologie in »Ausschuss für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung« umzubenennen und eine wissenschaftliche Einrichtung zu beauftragen, für den Deutschen Bundestag Technikfolgenabschätzung durchzuführen (Drs. 11/5489 [0,26 MB]). Damit waren die Weichen für die Implementierung einer ständigen Einrichtung gestellt.
Gründe und Ziele
Welches waren die Gründe, die den Deutschen Bundestag dazu bewogen, sich mit TA und ihrer Institutionalisierung so lange und so intensiv auseinanderzusetzen, welche Ziele wollte man erreichen?
- Eine wichtige Ursache war der von allen Fraktionen empfundene Mangel an ausgewogener Information und Beratung auf dem Felde von Wissenschaft und Technologie. Deshalb dachte man an eine Beratungskapazität, die nur für das Parlament arbeiten sollte und ein gewisses Gegengewicht zum gut ausgestatteten Beratungsapparat der Exekutive bzw. den interessengeprägten Informationen aus Wirtschaft und Gesellschaft bilden sollte.
- Ferner erhoffte man sich durch eine kontinuierlich betriebene TA auch Problem- und Orientierungswissen, um verloren gegangenes Vertrauen der Bevölkerung wiederzugewinnen. Ziel war, in den gesellschaftlichen Debatten um Technik und Technikfolgen eine aktivere Rolle als bislang spielen zu können. Die Stärkung des Parlaments als „Diskussionsforum“ für zentrale Zukunftsfragen war dementsprechend ein weiteres Motiv in der Debatte.
- Schließlich wurden auch Beiträge zur Kontrolle der Regierungsarbeit, zur Gestaltung der Rahmenbedingungen des technischen Wandels und zur Bewältigung von daraus resultierenden Konflikten erwartet. Damit sollte die Mitverantwortung des Parlaments für den gesellschaftlichen und technischen Wandel unterstrichen werden.
Mit der gefundenen institutionellen Lösung verbanden alle Fraktionen des Deutschen Bundestages – bei allen Unterschieden – die Hoffnung, eine geeignete Form für TA beim Deutschen Bundestag gefunden zu haben: eine ständige TA-Einrichtung, die unabhängig von Wahlterminen und Legislaturperioden das Parlament bei seinen Aufgaben als Gesetzgeber und Kontrollorgan der Regierung sowie bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen des wissenschaftlich-technischen Wandels unterstützen sollte.
Einrichtung einer Beratungskapazität für TA
Am 29. August 1990 wurde nach einem Ausschreibungsverfahren auf Vorschlag des damaligen Ausschusses für Forschung und Technologie ein Vertrag mit dem Kernforschungszentrum Karlsruhe für eine dreijährige Erprobungsphase geschlossen und das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) gegründet. Es wird seither vom Institut für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse (ITAS) – bis 1995 Abteilung für angewandte Systemanalyse (AFAS) – des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT), ein Zusammenschluss von Forschungszentrum Karlsruhe und Universität Karlsruhe, betrieben.
Nach Ablauf der Pilotphase beschloss der Deutsche Bundestag am 4. März 1993 aufgrund eines positiven Berichtes des zuständigen Ausschusses für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung einvernehmlich, den Modellversuch abzuschließen und eine ständige Beratungseinrichtung »Technikfolgenabschätzung (TA) beim Deutschen Bundestag« zu etablieren (Drs. 12/4193 [0,71 MB]). Der bestehende Vertrag über den Betrieb des TAB wurde um fünf Jahre bis 1998 verlängert.
Im August 1998 wurde vor dem Hintergrund der erfolgreichen Zusammenarbeit mit dem bisherigen Betreiber des TAB ein weiterer Vertrag für fünf Jahre abgeschlossen.
2002 beschloss der für die Auswahl eines geeigneten Betreibers verantwortliche Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung das zeitaufwendige Bewerbungs- und Auswahlverfahren zum zukünftigen Betrieb des TAB noch in der 14. Wahlperiode abzuschließen. Nach einer Ausschreibung in überregionalen Medien lud der Ausschuss fünf Bewerber ein, ihr Konzept der Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag in seiner Sitzung am 15. Mai 2002 vorzustellen. In der Sitzung am 12. Juni 2002 wurde entschieden, dass das (damalige) Forschungszentrum Karlsruhe das TAB bis zum 28. August 2008 weiterhin betreiben und in speziellen Bereichen mit dem Fraunhofer-Institut für Systemtechnik und Innovationsforschung, Karlsruhe, kooperieren wird.
Der Vertrag wurde 2008 ein weiteres Mal für fünf Jahre verlängert.