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Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag

Themenfindung

Anträge zur Durchführung einer Untersuchung können von einer oder (auch gemeinsam) von mehreren Fraktionen im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung und in den anderen Fachausschüssen des Deutschen Bundestages gestellt werden.

Unter Leitung der Vorsitzenden des Ausschusses beraten die Berichterstatter mit dem Leiter des TAB die sachliche und politische Relevanz der beantragten Themen.

Das TAB legt zu jedem Vorschlag eine Stellungnahme zur Frage seiner wissenschaftlichen Bearbeitbarkeit vor sowie weitergehende Überlegungen zu den Zielsetzungen, Inhalten und Methoden einer möglichen Beauftragung. Auf dieser Basis werden nach ausführlicher Erörterung die zu untersuchenden Themen ausgewählt und dem Ausschuss im Konsens zur Entscheidung vorgelegt.

Ein Vorschlag zur Durchführung eines TA-Prozesses gilt als angenommen und beschlossen, wenn ein Drittel der Mitglieder des Ausschusses nicht widerspricht.

Ein Rückblick auf den Zeitraum 1991 bis 2009 zeigt, dass sich thematische Schwerpunkte herauskristallisiert haben: Bio- und Gentechnik sowie Umwelt und Gesundheit haben einen besonderen Stellenwert. Informationstechnik sowie Ressourcen und Energie sind weitere Schwerpunkte. Mit dem Sammelbegriff Technik, Gesellschaft, Innovation verbinden sich insbesondere Untersuchungen zu Brennpunkten des Innovationsgeschehens, zu den Stärken und Schwächen des Standorts Deutschland und zu aktuellen Herausforderungen an Forschungs-, Bildungs- und Innovationspolitik.

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