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Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag

Informationen zur Untersuchung

Elektronische Petitionen und Modernisierung des Petitionswesens in Europa

Hintergrund, zentrale Aspekte des Themas

Elektronische Petitionen, d.h. die Nutzung des Internets für die Einreichung, Veröffentlichung, Mitzeichnung und Diskussion von Eingaben an staatliche, insbesondere parlamentarische Petitions- und Ombudsstellen, sind ein wichtiges Element der Modernisierung des Petitionswesens. Sie versprechen einen bequemen Zugang zum und mehr Transparenz und Diskursivität im Petitionsverfahren. Im Kontext von E-Demokratie und E-Partizipation werden elektronische Petitionen gegenwärtig stark beachtet.

Der Deutsche Bundestag hatte 2005 einen Modellversuch »Öffentliche Petitionen« im Internet gestartet, der vom TAB in dem Projekt »Öffentliche elektronische Petitionen und bürgerschaftliche Teilhabe« (2006-2008) wissenschaftlich begleitet wurde. Der Modellversuch wurde zwischenzeitlich in den Regelbetrieb überführt

Aufgabe des TAB war es darüber hinaus, Entwicklungen im Petitionswesen über den Bundestag hinaus zu analysieren und Fallstudien zu elektronischen Petitionssystemen im Ausland durchzuführen. Die Ergebnisse des Projekts wurden inzwischen publiziert: Riehm, U.; Coenen, Chr.; Lindner, R.; Blümel, C.: Bürgerbeteiligung durch E-Petitionen. Analysen von Kontinuität und Wandel im Petitionswesen. Berlin: edition sigma 2009.

Das neue TA-Projekt »Elektronische Petitionen und Modernisierung des Petitionswesens in Europa« führt nun auf Anregung des Petitionsausschusses und nach Beschluss des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung die Untersuchungen zum Wandel des Petitionswesens mit neuen Akzenten fort und geht dabei von den folgenden Arbeitshypothesen aus:

  • Die technische Modernisierung des Petitionswesens durch den Interneteinsatz steht in einer engen Wechselbeziehung zu institutionellen Wandlungen und Veränderungen der Verfahren im Petitionswesen. Dieses Wechselspiel genauer auszuloten, ist eine der zentralen Fragestellungen des neuen Projekts. Dabei spielt die Ermöglichung von Öffentlichkeit, Publizität und Transparenz durch den Interneteinsatz im Petitionsverfahren eine wesentliche Rolle.
  • Die zunehmende Ausdifferenzierung des Petitionswesens schlägt sich in neuen Verfahrensweisen (z.B. herkömmliche und öffentliche Petitionen beim Deutschen Bundestag), neuen Institutionen (z.B. Bürgerbeauftragte, Ombudsleute, Schlichtungsstellen, private Petitionsplattformen) und einem vielfältigeren Medieneinsatz (z.B. Fernsehen, Telefon, Internet) nieder. Es wird vermutet, dass diese Ausdifferenzierung nicht nur zu mehr Eingabemöglichkeiten für die Bürger führt, sondern auch zu einer größeren Konkurrenz zwischen den Petitions- und Ombudseinrichtungen. Wie insbesondere die parlamentarischen Petitionsinstanzen in Europa auf diese Ausdifferenzierung und Konkurrenz reagieren, ist eine weitere zentrale Forschungsfrage des Projekts.
  • Das Petitionswesen erscheint im Kontext der Diskussionen um E-Demokratie und E-Parlament als ein besonders geeignetes Anwendungsfeld für einen die Bürgerbeteiligung fördernden Interneteinsatz. Dies liegt insbesondere daran, dass das Petitionsverfahren klare Regelungen hat, wie mit Bürgereingaben umzugehen ist, sich gut in die Verfahren der repräsentativen Demokratie einpasst und im Gegensatz zu den meisten E-Partizipationsangeboten von hoher Verbindlichkeit gekennzeichnet ist.

Es liegen mittlerweile mehrjährige Erfahrungen mit E-Petitionssystemen beim Deutschen Bundestag und im internationalen Kontext vor, sodass sich eine empirisch gestützte Bilanzierung zu zentralen Fragen des Wandels des Petitionswesens vornehmen lässt: Werden durch das Medium Internet neue Bevölkerungsgruppen für Petitionen erschlossen? Erhöht sich generell das Petitionsaufkommen, und wird die Mobilisierung für Sammelpetitionen erleichtert? Verändert – aus Sicht der Petenten bzw. des Petitionsausschusses – die Transparenz des Petitionsgeschehens die Wirksamkeit von Petitionen? Wie fügen sich die Reformen des Petitionswesens in einen breiteren politisch-institutionellen Wandel ein?

Ziel und Vorgehensweise

Im Einzelnen sind die folgenden Untersuchungsschwerpunkte vorgesehen:

  1. Follow-up-Studie zu Öffentliche Petitionen des Deutschen Bundestages

    Im Wesentlichen soll hierbei geklärt werden, ob durch die Einführung eines neuen Softwaresystems sowie die Routinisierung und Verbesserung der Verfahrensabläufe die Erkenntnisse aus den 2007/2008 durchgeführten Untersuchungen des Modellversuchs »Öffentliche Petitionen« bestätigt werden können oder revidiert werden müssen. Wichtige Untersuchungsfragen sind hierbei u.a.:

    • die Leistungsfähigkeit, Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit des Softwaresystems;
    • Veränderungen der Arbeitsorganisation und Arbeitsbelastung durch Öffentliche Petitionen in der Bundestagsverwaltung;
    • die Zielsetzungen, die Diskursqualität und Verwertbarkeit sowie die Möglichkeiten der Auswertung der Onlineforen;
    • die soziale Zusammensetzung der Petenten sowie ihre Mediennutzungsgewohnheiten und ihr gesellschaftliches Engagement;
    • die generelle Entwicklung der Nutzung des elektronischen Petitionssystems.
  2. Konzeption einer Plattform für Bürgerbeschwerden

    Die Untersuchungen des TAB haben eine zunehmende Ausdifferenzierung des Petitions- und Ombudswesens gezeigt. Im Zuge dieser Entwicklungen tritt der Bundestag in Konkurrenz zu anderen Eingabestellen, während für die Bürger die Wahl der für ihr Anliegen am besten geeigneten Eingabestelle immer schwieriger wird. Um die Position des Bundestages als zentrale Petitionsinstanz zu stärken, ihn von Eingaben zu entlasten, für die er nicht zuständig oder nur schlecht geeignet ist, und die Bürger in der Wahl einer für ihr Anliegen geeigneten Eingabestelle besser zu unterstützen, wurde vom TAB die Einrichtung einer zentralen Plattform für Bürgerbeschwerden, die beim Bundestag angesiedelt sein könnte, zur Diskussion gestellt. Deren Aufgabe wäre es, den Bürgern Rat und Orientierung in der Auswahl einer geeigneten Eingabestelle zu geben. Der Einsatz des Internets, aber auch anderer Informations- und Kommunikationsmedien, ist dabei ein zentrales Merkmal. Der Bedarf für eine solche »Petitionsplattform« soll erkundet, die Erfahrungen mit ähnlichen Plattformen ausgewertet und eine erste Abschätzung der Machbarkeit vorgenommen werden.

  3. Bestandsaufnahme zu elektronischen Petitionen und anderen Modernisierungstrends im Petitionswesen bei den europäischen Parlamenten

    Eine systematische und aktuelle Übersicht über Stand und Entwicklungen des parlamentarischen Petitionswesens in der Europäischen Union ist gegenwärtig nicht verfügbar. Es gibt auch keinen Überblick über geplante oder bereits implementierte Verfahren für elektronische Petitionen. Bei der Erarbeitung einer solchen Bestandsaufnahme sind von besonderem Interesse die institutionelle Einbettung, die Verfahrensweisen – insbesondere auch unter den Aspekten Öffentlichkeit und Transparenz ‑, die Inanspruchnahme und die Nutzung der parlamentarischen Petitionsstellen, Unterschiede zwischen den herkömmlichen und elektronischen Verfahren sowie die Auswertung vorliegender Erfahrungen mit elektronischen Petitionen. Von Interesse könnten aber auch Veränderungen in der Öffentlichkeitsarbeit oder andere Anstrengungen sein, den Bürgern den Zugang zum Petitionswesen (etwa durch eine Multikanalstrategie) zu erleichtern.

  4. Länderstudie zur Entwicklung des Petitionswesens im Vereinigten Königreich

    Das schottische parlamentarische, stark auf Transparenz und Öffentlichkeit setzende und umfassend internetgestützte Petitionssystem gehört weltweit zu den Pionieren auf dem Feld elektronischer Petitionen. Es hat im Vereinigten Königreich bei der Zentralregierung und dem Parlament, in den Landesteilen Wales und Nordirland sowie auf der kommunalen Ebene Diskussionen und Aktivitäten zur Reform des Petitionswesens und zur Einführung elektronischer Petitionssysteme ausgelöst. Die Unterschiede in den institutionellen Kontexten und politisch-parlamentarischen Konzeptionen zwischen der nationalen Ebene und der der Landesteile, die Konkurrenz zwischen Exekutive und Legislative sowie die ausgeprägten Aktivitäten und Erfahrungen im Bereich E-Partizipation machen eine Fallstudie zu Großbritannien besonders interessant.

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