Menschliche Blastozyste (Symbolbild)

Aktueller Stand und Entwicklungen der Präimplantationsdiagnostik

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Gegenstand und Ziel der Untersuchung

Die Präimplantationsdiagnostik (PID) galt in Deutschland lange als verboten und wurde vergleichsweise spät gesetzlich geregelt. Mit einer Änderung des Embryonenschutzgesetzes wurde 2011 die Voraussetzung geschaffen, dass Paare unter eng definierten Bedingungen prüfen lassen können, ob ein aus ihren Keimzellen gezeugter Embryo erblich bedingt genetische Variationen aufweist, die möglicherweise zu Krankheiten, Behinderung oder einer Tot- oder Fehlgeburt führen können. Der Änderung ging eine lange, intensive öffentliche Debatte voraus. Die Regelung ist bis heute umstritten, da grundlegende ethische und gesellschaftliche Fragen berührt sind.

Mit Inkrafttreten der Präimplantationsdiagnostikverordnung 2014 und der darauffolgenden Einrichtung von PID-Zentren in Deutschland richtet sich die Aufmerksamkeit auf die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen. Im Monitoringprojekt des TAB sollte ein konzentrierter Überblick über die wissenschaftlich-technischen Entwicklungen, die Anwendung des Verfahrens sowie die sozialwissenschaftliche und gesellschaftliche Debatte zur PID erarbeitet werden. Mithilfe eines Gutachtens wurden die Einschätzungen und Erfahrungen von ganz unterschiedlichen Beteiligten eingeholt, darunter Mediziner/innen, Mitglieder und Mitarbeitende der PID-Ethikkommissionen sowie Vertreter/innen der Belange von Betroffenen. Dabei wurde auch versucht, einen Ausblick auf die erwarteten zukünftigen Entwicklungen und ihre Einflussfaktoren zu geben.

Zentrale Ergebnisse

Seit 2014 ist in Deutschland eine stetige Entwicklung der PID-Anwendung zu beobachten. Die Zahl der zugelassenen PID-Zentren lag 2018 bei elf, die Zahl der darin involvierten reproduktionsmedizinischen Einrichtungen ist auf 19 angestiegen. Medienberichten zufolge wurden im Jahr 2018 mehr als 300 Anträge auf PID bei einer der fünf PID-Ethikkommissionen gestellt, von denen der größte Teil auch bewilligt wurde. Beobachter gehen allerdings davon aus, dass die Zahl der Behandlungen diesen – bereits im Zuge der gesetzlichen Regulierung diskutierten – Wert zukünftig nicht wesentlich überschreiten wird, solange sich die prägenden Faktoren nicht verändern. Dies sind:

  • die hohen Kosten einer PID (in der Regel mehrere Tausend Euro) und die bestehende sozialgesetzliche Regelung, dass diese nicht durch die Krankenkassen übernommen werden;
  • das Spektrum der zulässigen Indikationen einer PID sowie die Interpretation der rechtlichen Rahmenbedingungen durch die Beteiligten in den PID-Zentren und Ethikkommissionen und durch Gerichte (anhängige Verfahren betreffen sowohl Entscheidungen von Ethikkommissionen als auch den grundsätzlichen Geltungsbereich des Gesetzes);
  • die zur genetischen Diagnostik eingesetzten Technologien (zunehmend werden das Next-Generation-Sequencing-Verfahren eingesetzt, die die Untersuchung beschleunigen und das Spektrum der untersuchten Auffälligkeiten ausweiten können).

Aktuell besteht kein akuter Handlungsdruck in Bezug auf eine Änderung der gesetzlichen Regulierung der PID. Allerdings sollten die Entwicklungen weiterhin genau beobachtet werden. Eine Grundlage dafür kann die Verbesserung der Wissensbasis bilden, die durch die aktuelle Veröffentlichung von Daten über die Anwendung der PID sowie durch die Förderung von Studien zur Perspektive der betroffenen Paare und zu medizinischen Qualitätskriterien erreicht werden kann. Die grundlegende Bedeutung der mit der Präimplantationsdiagnostik auf gesellschaftlicher Ebene verbundenen Fragen lässt es zudem ratsam erscheinen, diese immer wieder auch in der öffentlichen politischen Debatte zu thematisieren.

Publikationen


Aktueller Stand und Entwicklungen der Präimplantationsdiagnostik. Endbericht zum Monitoring
Albrecht, S.; Grüber, K.
2019. Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB). doi:10.5445/IR/1000104920
Status quo and developments of pre-implantation genetic diagnosis. TAB-Fokus
Albrecht, S.; Grüber, K.
2019, September. Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB)
Aktueller Stand und Entwicklungen der Präimplantationsdiagnostik. TAB-Fokus
Albrecht, S.; Grüber, K.
2019, September. Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB)

Im Bundestag