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Chancen und Risiken von Wasserstoffpartnerschaften und -technologien in Entwicklungsländern

Gutachter/innen im Rahmen des gleichnamigen TA-Projekts gesucht

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Das TA-Projekt »Chancen und Risiken von Wasserstoffpartnerschaften und -technologien in Entwicklungsländern« des TAB zielt darauf ab, die Realisierungsbedingungen sowie mögliche Auswirkungen, Chancen und Risiken einer Wasserstoffinfrastruktur entlang der gesamten Nutzungskette in möglichen Partnerländern zu identifizieren und zu diskutieren. Es sollen technologische Ansätze, Kriterien und Umsetzungsmöglichkeiten für die Ausgestaltung entsprechender Projekte untersucht werden, die darauf abzielen, zugleich einen größtmöglichen entwicklungs- und umweltpolitischen Nutzen zu stiften.

Thematischer Hintergrund

Wasserstoff (H2), der auf der Basis von erneuerbaren Energien (EE) hergestellt wird (sogenannter grüner Wasserstoff), gilt als eine Schlüsseltechnologie zur Realisierung des Ziels der Klimaneutralität bis zum Jahr 2050. Der hierfür erwartete Bedarf an Wasserstoff als Energieträger bzw. Grundstoff für Industrieprozesse wird aus heutiger Sicht nicht allein durch die Mengen gedeckt werden können, die in Deutschland bzw. in der EU produziert werden. Daher wird Deutschland bis auf Weiteres auf Importe von grünem Wasserstoff (bzw. daraus gewonnener Folgeprodukte) angewiesen sein. Geeignete Produktionsstandorte finden sich insbesondere in Regionen mit günstigen geografischen und klimatischen Bedingungen für die EE-Erzeugung, etliche davon in Entwicklungsländern (z. B. Photovoltaik und Windenergie in Nordafrika). Das Thema Wasserstoffpartnerschaften mit Entwicklungsländern ist somit von hoher politischer und gesellschaftlicher Relevanz.

Deutschland und die EU haben sich zum Ziel gesetzt, bis 2050 klimaneutral zu werden. Die Abkehr von fossilen Energieträgern und Rohstoffen ist dafür eine zentrale Voraussetzung. Wasserstoff kommt hier eine Schlüsselrolle zu, da er sich etwa aus erneuerbar erzeugtem Strom via Elektrolyse herstellen lässt und in vielen Bereichen, u. a. als Kraftstoff und als Grundstoff für Industrieprozesse, flexibel einsetzbar ist. In seiner Funktion als Speichermedium kann er Fluktuationen in der erneuerbaren Stromerzeugung ausgleichen und darüber hinaus als Bindeglied für die Sektorkopplung (Strom-Wärme-Verkehr) dienen.

Da die für einen großskaligen Wasserstoffeinsatz in Deutschland erforderlichen Mengen aus heutiger Sicht nicht ausschließlich im Inland bzw. in der EU produziert werden können, wird die Option des Imports von nachhaltig erzeugtem Wasserstoff aus anderen Ländern diskutiert. In vielen Entwicklungsländern herrschen gute Bedingungen zur kostengünstigen Erzeugung etwa von Wind- und Solarenergie für die Wasserstoffproduktion.

Wasserstoffpartnerschaften mit Entwicklungsländern können vor Ort große Chancen für deren wirtschaftliche Entwicklung eröffnen. Durch die Exporterlöse für den Wasserstoff können Mittel generiert werden, um Infrastruktur im Partnerland aufzubauen und die lokale Wirtschaft zu stimulieren. Darüber hinaus können hochwertige Arbeitsplätze in diesen Ländern geschaffen werden.

In Abhängigkeit von der Situation vor Ort sind allerdings auch nachteilige ökologische, sozioökonomische oder politische Effekte zu vergegenwärtigen. Beispielsweise könnte der Export von Wasserstoff den häufig dringend notwendigen Ausbau und klimaneutralen Umbau der heimischen Energiewirtschaft im Partnerland verzögern oder negative Auswirkungen auf die Ressourcenverfügbarkeit vor Ort haben (z. B. Trinkwasser). In vielen bisherigen Analysen und Strategien für eine Wasserstoffwirtschaft wird den Belangen der Partnerländer wenig Beachtung geschenkt.

Gleichzeitig sind auch aus deutscher Perspektive Chancen und Risiken zu thematisieren, die Wasserstoffpartnerschaften mit Entwicklungsländern ggf. mit sich bringen können. Hierzu gehören insbesondere Fragen hinsichtlich der Zuverlässigkeit, Sicherheit und Resilienz der Versorgung mit Energie bzw. mit wichtigen Grundstoffen. Es sind Wege zu suchen, wie Abhängigkeiten in den Lieferbeziehungen vermieden werden können, etwa von Staaten mit instabilen politischen bzw. gesellschaftlichen Strukturen bzw. Defiziten bei Demokratie und Menschenrechten.

Leistungsbeschreibung der/s zu vergebenden Gutachten/s

Im Rahmen des TA-Projekts »Chancen und Risiken von Wasserstoffpartnerschaften und -technologien in Entwicklungsländern« sollen ein oder mehrere Gutachten vergeben werden. Möglich ist die Einreichung von Angeboten für jeweils ein Modul, aber auch für die Kombination von Modulen. Da die Module 3 (Länderstudien) und 4 (Experten- und Stakeholderworkshop und Synthese) inhaltlich auf den Modulen 1 und 2 aufbauen, soll deren Bearbeitung zeitlich gestaffelt erfolgen.

Die nachfolgenden Hinweise stellen die inhaltlichen Schwerpunkte für die Erstellung von Gutachtenangeboten dar. Die Gutachten zu den Modulen sollen eng miteinander verzahnt werden. Daher wird die Bereitschaft der Gutachter/innen zur engen Kooperation mit dem TAB und untereinander vorausgesetzt.

Modul 1: Stand der Technik, systemische Aspekte und Infrastrukturerfordernisse

Untersucht und charakterisiert werden sollen die absehbar im industriellen Maßstab verfügbaren Technologien entlang der Lieferkette von grünem Wasserstoff oder dessen Folgeprodukten. Dies beinhaltet die EE-Erzeugung (vor allem Wind, Photovoltaik, Wasserkraft, Geothermie), die Herstellung von Wasserstoff (z. B. Elektrolyseure ggf. in Verbindung mit Meerwasserentsalzung) und dessen Folgeprodukten (z. B. Kraftstoffe) sowie die vor Ort benötigte Speicher- und Transportinfrastruktur.

Da der Untersuchungsfokus auf den Partnerländern liegt, soll sich der Analyserahmen vorrangig auf die nötigen Infrastrukturen und Ressourcen entlang der Lieferkette innerhalb der jeweiligen Partnerländer beschränken. Technologien für den Ferntransport (also z. B. Offshore-Pipelines, Flüssiggasfrachtschiffe, Verteilinfrastruktur in Europa) sollen dementsprechend nur überblicksartig behandelt werden.

Für die relevanten Technologien sollen der technologische Reifegrad bzw. der Entwicklungsbedarf bis zur Umsetzbarkeit im industriellen Maßstab unter den Bedingungen in Entwicklungsländern skizziert werden. Die Ergebnisse sind in Form von Technologiesteckbriefen, Technology Readiness Levels, Technologieroadmaps o. Ä. aufzubereiten.

Aus dem Technologieportfolio sollen exemplarische Technologie- bzw. Lieferketten (etwa Energieerzeugung, Wasserstoffproduktion, -konditionierung und -transport zu Exportknotenpunkten) zusammengestellt werden. Auf dieser Grundlage soll eine Analyse des Zusammenspiels der einzelnen Technologieelemente im Systemverbund erfolgen.

Dazu sollen auch die Erfordernisse für den Auf- bzw. Ausbau der erforderlichen Infrastruktur in den Exportländern in den Blick genommen werden.

Modul 2: Analyse von Kosten, Nutzen und Risiken

Die Analyse von Kosten, Nutzen und Risiken des Aufbaus von Wasserstoffpartnerschaften in Entwicklungsländern soll mit einem breiten Ansatz erfolgen, der es ermöglicht, eine integrierte Gesamtbetrachtung wirtschaftlicher (z. B. Wasserstoffbereitstellungskosten, Wertschöpfung), sozialer (z. B. Auswirkungen auf Einkommen, Gesundheit, Lebensbedingungen der lokalen Bevölkerung, Capacity Building), ökologischer (z. B. Ressourcenverbrauch, Schadstoffemissionen) sowie politischer Kriterien zur Etablierung von Erfolgsbedingungen für nachhaltige Wasserstoffpartnerschaften vorzunehmen. Für die Analyse ist ein Kriterienraster zu entwickeln und auf die entlang der Nutzungskette (im Exportland) relevanten Technologien anzuwenden.

Als Ausgangspunkt könnte etwa eine auf Prozessketten- und Kostenanalysen aufbauende Systemanalyse dienen, die ökonomische und ökologische Kriterien erfasst. Welcher methodische Ansatz gewählt werden soll, um auch soziale und (entwicklungs-)politische Kriterien zu integrieren, ist im Angebot darzulegen und zu begründen.

Modul 3: Länderstudien

Da die Chancen und Risiken von Wasserstoffpartnerschaften mit Entwicklungsländern im hohen Maße von den jeweiligen lokalen und länderspezifischen Rahmenbedingungen abhängen, sollen die ermittelten Nutzen- und Risikodimensionen großskaliger Wasserstoffprojekte für etwa drei ausgewählte Länder (ggf. Ländergruppen) detaillierter untersucht werden. Die Auswahl der Länder soll die Bandbreite der möglichen Auswirkungen der unterschiedlichen technologischen Produktionspfade für Wasserstoff bzw. dessen Folgeprodukte (z. B. Auswirkungen auf die Umwelt, die Energieversorgung, die Ressourcenverfügbarkeit, den Arbeitsmarkt oder den Industrialisierungsgrad im Partnerland) möglichst gut abdecken. Es soll untersucht werden, welche bestehenden Technologieansätze unter Berücksichtigung der länderspezifischen Gegebenheiten am besten geeignet scheinen, um den Nutzen von Wasserstoffpartnerschaften für das Partnerland und für Deutschland zu maximieren. Auch geopolitische Aspekte und Fragen der Balance und Resilienz in den jeweiligen Regionen sind in die Analyse einzubeziehen. Gegebenenfalls könnten auch Erfahrungen mit großskaligen Infrastruktur- bzw. Energieprojekten der Vergangenheit mit einbezogen werden.

Im Angebot sind Vorschläge für infrage kommende Länder zu unterbreiten. Die endgültige Auswahl der zu untersuchenden Ländern erfolgt in Absprache mit dem TAB vor Beginn der Arbeiten am Gutachtenmodul. Dabei können ggf. aktuelle Erkenntnisse einfließen (z. B. Ergebnisse aus Potenzialerhebungen, die im Rahmen des BMBF-geförderten Projekts »H2 ATLAS-AFRICA« für Ende 2021 geplant sind).

Modul 4: Experten- und Stakeholderworkshop und Synthese

Es soll ein Experten- und Stakeholderworkshop organisiert und durchgeführt werden, der zum Ziel hat, Expert/innen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Behörden und Stakeholder aus dem Bereich der Entwicklungspolitik ein Forum zum Austausch ihrer unterschiedlichen Perspektiven zu bieten. Als Grundlage für die fachliche Diskussion ist aus einer Gesamtschau der vorliegenden (Zwischen-)Ergebnisse der anderen Gutachtenmodule und ggf. eigener Erkenntnisse ein Thesenpapier zu erstellen. Ein inhaltlicher Schwerpunkt des Workshops sollen Ansatzpunkte für Instrumente und Maßnahmen zur Förderung von Wasserstoffpartnerschaften vor allem auf den Gebieten der Forschungs-, Wirtschafts- bzw. Entwicklungspolitik sein. Die Ergebnisse des Workshops sind auszuwerten und in einem Abschlussdokument zusammenfassend darzustellen.

Bearbeitungsaufwand und Termine

Abgabetermin für Gutachtenangebote zu allen Modulen ist der 25. Mai 2021

  • Gutachten zu Modul 1
    (vergütbarer Bearbeitungsaufwand ca. 3 bis 5 Personenmonate)

    Mit der Bearbeitung des Gutachtenmoduls 1 soll (voraussichtlich) ab dem 5. Juli 2021 begonnen werden. Die Vorlage des bzw. der Gutachten zu Modul 1 muss bis zum 5. November 2021 erfolgen.

  • Gutachten zu Modul 2
    (vergütbarer Bearbeitungsaufwand ca. 4 bis 6 Personenmonate)

    Mit der Bearbeitung des Gutachtenmoduls 2 soll (voraussichtlich) ab dem 5. Juli 2021 begonnen werden. Die Vorlage des bzw. der Gutachten zu Modul 2 muss bis zum 5. November 2021 erfolgen.

  • Gutachten zu Modul 3
    (vergütbarer Bearbeitungsaufwand ca. 3 bis 5 Personenmonate)
    Mit der Bearbeitung des Gutachtenmoduls 3 soll (voraussichtlich) ab dem 1. September 2021 begonnen werden. Die Vorlage des Gutachtens zu Modul 3 muss bis zum Ende Februar 2022 erfolgen.
  • Gutachten zu Modul 4
    (vergütbarer Bearbeitungsaufwand ca. 3 bis 4 Personenmonate)
    Mit der Bearbeitung des Gutachtenmoduls 4 soll (voraussichtlich) ab Anfang Januar 2022 begonnen werden. Der Experten- und Stakeholderworkshop soll im März 2022 in Berlin stattfinden. Die Vorlage des Gutachtens zu Modul 4 muss bis Ende April 2022 erfolgen.

Gutachtenvergabe und -erstellung zu den genannten Terminen erfolgen vorbehaltlich der rechtzeitigen Zustimmung bzw. Mittelbewilligung durch den Deutschen Bundestag.

Hinweise zur Angebotserstellung

Bei der Erarbeitung der Angebote sind die Hinweise für Gutachter/innen zu beachten. Insbesondere muss die Kompetenz der Anbietenden aus den Angeboten hervorgehen und es müssen die beabsichtigte Vorgehensweise und der erforderliche Arbeitsaufwand verdeutlicht werden.

Insbesondere muss die Kompetenz der Anbietenden aus den Angeboten hervorgehen und es müssen die beabsichtigte Vorgehensweise und die für den Arbeitsaufwand kalkulierten Kosten verdeutlicht werden.

Senden Sie uns zunächst eine elektronische Version Ihres Angebots zusammen mit dem ausgefüllten Formblatt (Word-Dokument zum Ausfüllen) oder dem ausgefüllten Online-Formular zu administrativen Angaben zum Gutachtenangebot an unsere E-Mail-Adresse buero∂tab-beim-bundestag.de. Nach unseren Erfahrungen müssen die eingehenden Angebote häufig inhaltlich, formal und kalkulatorisch überarbeitet werden. Sollten wir Ihr Angebot nach Prüfung durch uns in die engere Wahl ziehen und dem Deutschen Bundestag zur Vergabe vorschlagen wollen, werden wir Sie gegebenenfalls um eine entsprechende Modifizierung sowie hernach um die Zusendung eines unterschriebenen Angebots an das TAB bitten. (Neue Schönhauser Straße 10, 10178 Berlin).

 

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