Entwicklung des Tourismus in Großschutzgebieten

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Wachsende Belastungen durch den Tourismus sowohl in ökologischer als auch in sozialer und ökonomischer Hinsicht führten in den letzten Jahren vielfach – auch auf regionaler Ebene – zu Ansätzen einer Umorientierung: Touristische Entwicklungen sollen demnach – unter Einbezug aller Beteiligten – so gesteuert werden, dass Natur (und Kultur) als Grundlage des Tourismus dauerhaft erhalten bleiben. Viele, insbesondere periphere Regionen und solche innerhalb oder in der Nähe von Schutzgebieten, sehen in einem solchermaßen „nachhaltigen Tourismus“ zugleich auch die Chance zu einer „nachhaltigen Regionalentwicklung“.

Untersuchungsgegenstand und Zielsetzung

Das TA-Projekt „Entwicklung des Tourismus in Großschutzgebieten – Wechselwirkungen und Kooperationsmöglichkeiten von Naturschutz und regionalem Tourismus“ geht auf eine Anregung des Ausschusses für Tourismus aus dem Frühsommer 1999 zurück. Das TAB sollte beauftragt werden, eine Analyse von Tourismus und Naturschutz in National- und Naturparken sowie Biosphärenreservaten in Deutschland vorzunehmen. Das vom TAB entsprechend konzipierte TA-Projekt wurde im Anschluss an eine zustimmende Beschlussfassung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Ende 1999 begonnen.

Vor dem Hintergrund eines möglicherweise wachsenden Potenzials an Besuchern von Großschutzgebieten gewinnt die Frage an Bedeutung, wie dieses ausgeschöpft werden kann, ohne dass Schutzziele gefährdet werden. Anders formuliert: Wie kann eine produktive Partnerschaft von Tourismus und Naturschutz aussehen und welche positiven Effekte einer nachhaltigen Regionalentwicklung können daraus resultieren?

Generelle Zielsetzung des TA-Projektes war eine anwendungsorientierte Bestandsaufnahme und Bewertung der Rahmenbedingungen, der Folgen, Chancen und Konflikte sowie der Gestaltungsmöglichkeiten eines nachhaltigen, ökonomisch tragfähigen sowie ökologisch und sozial verträglichen Tourismus in Großschutzgebieten. Entsprechend sollen Handlungsmöglichkeiten für eine innovative und integrierte Politik zur Regionalentwicklung entwickelt und zur Diskussion gestellt werden.

Stand der Arbeiten

Mit der Bearbeitung des TA-Projektes wurde Ende 1999 begonnen. Bis zum Sommer 2001 wurde ein Hintergrundbericht erstellt (TAB-Hintergrundpapier Nr. 5), der einen Teilbereich des Projektes dokumentiert. Das Hintergrundpapier gibt einen Überblick über exemplarische Projekte, die Ziele des Naturschutzes, der Stärkung der regionalen Landwirtschaft und der Förderung der Tourismusentwicklung durch einen übergreifenden Ansatz verwirklichen wollen. Die wichtigsten Informationen zu den Projekten einer Kooperation von Naturschutz und regionalem Tourismus mit Bezug zu Großschutzgebieten wurden zusammengestellt, die Darstellung erfolgte in Form von strukturierten „Steckbriefen“. Diese ermöglichen einen Überblick über das bestehende Netzwerk von Initiativen einer Partnerschaft von Naturschutz und Tourismus in Deutschland.

Mit der Vorlage des Endberichtes (TAB-Arbeitsbericht Nr. 77) wurde das Projekt im März 2002 abgeschlossen. Gegenstand des Berichtes ist eine Bestandsaufnahme und Bewertung der Rahmenbedingungen, der Chancen und Konflikte sowie der Gestaltungsmöglichkeiten eines ökonomisch tragfähigen sowie ökologisch und sozial verträglichen Tourismus in Großschutzgebieten, der zugleich innovative Ansatzpunkte für eine nachhaltige Regionalentwicklung bieten könnte. Diese Thematik steht im Zentrum der Analyse.

Ergebnisse

Großschutzgebiete

Im TA-Projekt geht es um Nationalparke (NLP), Biosphärenreservate (BR) und Naturparke (NRP). Alle drei entsprechen der Definition eines sog. Großschutzgebietes (GSG). Die Zusammenhänge zwischen GSG und einer durch sie ausgelösten Wirtschaftsentwicklung in den jeweiligen Regionen hat in den vergangenen Jahren eine immer größere Bedeutung bei der Diskussion um die Neueinrichtung oder Erweiterung dieser Großschutzgebiete gespielt. Dies vor allem auch deshalb, weil ein Großteil modellhafter Projekte dauerhaft umweltgerechter Wirtschaftsentwicklung sich im deutschsprachigen Raum gerade in und um Nationalparken, in BR oder NRP entwickelt hat. Am Beginn einer solchen Betrachtung muss die Funktion der GSG in Erinnerung gerufen werden, damit erkennbar wird, wo und wie sich die Regionalentwicklung als wesentlicher Bestandteil der verschiedenen Schutzgebietskategorien etablieren kann.

  • Bei Nationalparken steht die Natur im Mittelpunkt. In den 13 deutschen NLP genießen Forschung, Umwelt-Monitoring, Bildung und Schutz Vorrang vor wirtschaftsbestimmter Nutzung. Zu den wenigen Aktivitäten und Nutzungen die in NLP zulässig sind, gehören Erholung, Bildung und ein naturverträglicher Tourismus. Daneben spielen bislang die Nationalparkregionen, also die Bereiche um den streng geschützten NLP noch nicht eine so große Rolle – wie z.B. in Österreich – wo in enger Verzahnung mit dem NLP Regionalentwicklungsansätze auch gezielt gefördert werden.
  • Die 14 von der UNESCO anerkannten Biosphärenreservate in Deutschland arbeiten nach dem Motto „Von der Natur für die Menschen lernen“ und wollen auf ihren Flächen für andere Regionen nachvollziehbar aufzeigen, dass und wie der Mensch die Natur nutzen kann, ohne sie durch diese Nutzung dauerhaft in ihrer Entwicklung zu beeinträchtigen. Dies heißt, dass neben einem für solche Ansätze bedeutenden Umwelt-Monitoring eine dauerhaft umweltgerechte Ausrichtung der gesamten Wirtschaft notwendig ist. Und dies macht auch deutlich, dass BR nicht nur in ländlichen Regionen ausgewiesen werden können, sondern dass hier auch BR in Verdichtungsräumen notwendig sind, um diesen nachvollziehbaren Ansatz nachhaltiger Entwicklung im Sinne von Rio deutlich zu machen.
  • Dagegen haben es die mittlerweile über 90 Naturparke in Deutschland bislang schwer gehabt, eine neue Eigendefinition zu finden, zumal ihre Entwicklung in Ost- und Westdeutschland unterschiedliche Wege gegangen ist. Erst seit ihrem neuen Leitbild, das der Verband Deutscher Naturparke 1995 entwickelt hat, wird deutlich, dass die NRP unter dem Motto „Natur für den Menschen schützen“ eine Richtung verfolgen, in der es um die zukünftige Weiterentwicklung der Kulturlandschaften geht. Von diesem Ansatz sind zwar noch viele NRP entfernt, aber die eingeschlagene Richtung wird zunehmend erkannt und von einzelnen Naturparken auch schon umgesetzt. NRP bieten hinsichtlich der touristischen Entwicklung und der Vermarktung regionaltypischer Produkte zahlreiche Möglichkeiten.

Die Bedeutung der GSG – insbesondere der NLP – für den Tourismus ist mittlerweile relativ unbestritten, wenngleich die von den NLP ausgehenden Synergieeffekte von touristischen Leistungsträgern häufig noch nicht umfassend erkannt und genutzt worden sind. Allein der „Ökotourismus“ (hier: in Schutzgebieten) setzt jährlich global 12 Mrd. Euro um, bspw. der Tourismus in den amerikanischen NLP rund 4 Mrd. Euro jährlich, und mit rund 20 Mio. Nationalparkbesuchern in Deutschland wird ein touristischer Jahresumsatz von 300 Mio. Euro erwirtschaftet (2001).

Zentrale Reisemotive von Touristen sind durch Großschutzgebiete als Destinationen sehr gut ansprechbar. In Umfragen erzielen die Reisemotive, die intakte Natur und Umwelt als Basiselement aufweisen, zumeist hohe Werte. Zu denen, die eine Entscheidung zu einem Besuch eines Natur-/Nationalparks unterstützen können, zählen „reinere Luft“, „sauberes Wasser“, „aus der verschmutzten Umwelt herauskommen“ und „Natur erleben“. Diese Motive sind seit Jahren für mehr als ein Drittel der deutschen Bevölkerung entscheidend.

Spannungsverhältnis Tourismus und Naturschutz

Die Verbindung zwischen Tourismus und Naturschutz ist häufig widerspruchsvoll. So profitiert der Tourismus auf der einen Seite von der Attraktivität einer intakten Natur und Umwelt, kann jedoch durch übermäßige Nutzung derselben diese zugleich schädigen – und somit seine „Grundlage“ zerstören. Andererseits kann Tourismus auch Instrument der Sicherung der natürlichen Ressourcen sein: durch vorsichtige Erschließung der Naturlandschaft im Rahmen eines naturverträglichen Tourismus kann u.U. einem Raubbau durch andere „Nutzungsarten“ vorgebeugt werden. Der Naturschutz wiederum gilt zum einen als „Bremse“ für die touristische Entwicklung aufgrund der relativ strengen gesetzlichen Vorgaben. Andererseits soll (und kann) er die für den Tourismus wichtigen „intakten“ landschaftsbezogenen Grundlagen sichern: einen durch Schutzmaßnahmen nicht oder nur wenig gestörten Naturhaushalt, „ursprüngliche“ Landschaften und eine artenreiche Flora und Fauna – touristische Attraktionen, die jedoch in ihrem Bestand zunehmend gefährdet sind.

Trotz aller Probleme gibt es aber auch erfolgreiche praxiserprobte Beispiele für nachhaltige umwelt- und sozialverträgliche Konzepte zur Freizeit- und Erholungsnutzung in Großschutzgebieten. Auch kann eine hier häufig angestrebte und – in unterschiedlicher Schwerpunktsetzung – praktizierte Verknüpfung von Naturschutz und Tourismus (Nationalparke) sowie von Tourismus und Naturschutz (Naturparke) als Kooperationspartner positive Resultate aufweisen. Erfolge gibt es in der Regel jedoch nur dann, wenn der Interessensausgleich durch eine sorgfältige Planung, kontinuierliche Einbeziehung aller Betroffenen und flankierende Maßnahmen gewährleistet ist.

Großschutzgebiete und nachhaltige Regionalentwicklung

Im Rahmen der Diskussionen über die Entwicklung und Implementierung eines Tourismus unter konsequenter Berücksichtigung von Natur- und Umweltschutzgesichtspunkten versprechen sich viele, insbesondere periphere Regionen und solche innerhalb oder in der Nähe von Großschutzgebieten, von den Möglichkeiten eines „nachhaltigen Tourismus“ auch die Chance zu einer „nachhaltigen Regionalentwicklung“ insgesamt. Eine Verknüpfung von regionalem (nachhaltigem) Tourismus, Naturschutz und regionaler (nachhaltiger) Entwicklung in diesem Sinne kann die darauf bezogenen Hoffnungen dann erfüllen, wenn entsprechende Leitbilder entwickelt und konkrete, auf die Region bezogene Maßnahmen eingeleitet bzw. umgesetzt werden. Ein solchermaßen integrativer Ansatz erfordert Konzepte und Instrumentarien, die aus verschiedenen beteiligten Bereichen zusammengeführt werden, so z.B. aus Naturschutz- und Landschaftspflege, aus Tourismus und Marketing und aus Landwirtschaft, Raum- und Regionalplanung.

Die Kooperation der regionalen Akteure, von Entscheidungsträgern der öffentlichen Hand (Kommune), von touristischen Anbietern, der Tourismuswirtschaft und Organisationen vor Ort ist ein wesentliches Element der Förderung regionaler Identität und Eigenverantwortung. Dabei müssen sektorübergreifende Lösungen erarbeitet werden, die Verkehr, Landwirtschaft, Abwasserklärung, touristische Infrastruktur, Wirtschaftsförderung für Handwerk und Gewerbe sowie Bauflächenausweisung als sich gegenseitig bedingende Systemelemente berücksichtigen.

Großschutzgebiete lassen sich in das Konzept der nachhaltigen Regionalentwicklung stimmig integrieren. Sie unterstreichen und verstärken nochmals die ökologische Dimension nachhaltiger Regionalentwicklung. Daneben werden Schutz und Entwicklung der Kulturlandschaft als konstituierendes Element integriert. Die spezifische Attraktivität liegt darüber hinaus auch darin begründet, dass Schutzkonzepte durch Integration in Regionalentwicklung grundsätzlich besser durchsetzbar sind, bei Vergrößerung oder Verbindung von Schutzgebieten intensiv genutzte Gebiete (und Übergangszonen zwischen diesen) ins Blickfeld rücken. Damit kann die Kulturlandschaft mit ihren Nutzungsformen eine größere Rolle spielen, und es können komplexere und sektorübergreifende Strategien entwickelt werden.

Insgesamt deutet sich hiermit auch eine Entwicklung zu einem flexiblen Konzept nachhaltiger Entwicklung an. Die Kulturlandschaft wird zu einem zugleich touristischen, kulturellen und ökologischen Kapital einer Region. Der Kulturlandschaftsschutz wird zu einem konstitutiven Bestandteil der Regionalentwicklung. Regionalwirtschaft und Naturschutz konkurrieren nicht, sondern bedingen sich gegenseitig.

Nachhaltige Regionalentwicklung setzt auf eine größtmögliche ökonomische Unabhängigkeit. Daher sollte der Tourismus in eine weitgehend diversifizierte regionale Wirtschaftsstruktur integriert sein; ein hoher Anteil der Wertschöpfung aus dem touristischen Geschehen sollte der Region selbst zukommen. Touristische Angebote sollten mit den anderen Wirtschaftsbereichen verflochten sein, um auch deren Marktchancen zu fördern. Eine Strategie kann die Verflechtung von verschiedenen Angeboten zu Pauschalreisen in die Region oder die Verknüpfung von landwirtschaftlicher Herstellung und gastronomischer Weiterverarbeitung sein. Ein florierender Tourismus kann zu einer Erhöhung des Auftragsvolumens im regionalen Handwerk, Baugewerbe und im Handels- und Dienstleistungsgewerbe beitragen.

Perspektiven

Für die weiteren Perspektiven von Großschutzgebieten wird es entscheidend sein, ob hier ein ökologisch und zugleich sozial verträglicher Tourismus entwickelt werden kann. Geschieht dies nicht, gefährdet der Tourismus seine eigenen Grundlagen – den Naturraum, die regionalen Besonderheiten und das lokale Gesellschaftsgefüge – und damit letztlich sich selbst. Denn Großschutzgebiete sind weder von der natürlichen, sozialen und regionalspezifischen Situation ihres jeweiligen Umlandes losgelöst noch stellen sie einen gänzlich anderen Naturraum dar, der den dort stattfindenden Tourismus völlig anders gestalten würde. Die doppelte Zielsetzung eines ökologisch und zugleich sozial verträglichen Tourismus, nämlich zum einen den Natur- und Umweltschutz in den ausgewiesenen Gebieten zu sichern und zugleich eine regionale Wertschöpfung durch touristische Nutzung zu ermöglichen, lässt sich nur unter konzeptioneller Einbeziehung größerer Gesamtregionen erreichen.

Publikationen