TAB-Arbeitsbericht zu »E-Petitionen« in Europa erschienen

E-Petitionsplattform des Deutschen Bundestags findet großen Zuspruch in der Bevölkerung
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TAB-Arbeitsbericht Nr. 151: Elektronische Petitionen und Modernisierung des Petitionswesens in Europa

Das auf Anregung des Petitionsausschusses durchgeführte TAB-Projekt »Elektronische Petitionen und Modernisierung des Petitionswesens in Europa« stellt eine positive Entwicklung bei der Ausgestaltung und Nutzung der E-Petitionsplattform des Deutschen Bundestages fest, weist allerdings auch auf einige Weiterentwicklungserfordernisse hin. Der Abschlussbericht bietet darüber hinaus erstmalig eine Übersicht zu allen Petitionsverfahren bei den Parlamenten der Europäischen Union und dem dort vorfindbaren unterstützenden Interneteinsatz.

Nachdem das TAB bereits 2008 einen ersten Bericht zum Thema elektronische Petitionen vorgelegt hatte, der sich insbesondere mit dem Modellversuch »Öffentliche Petitionen« des Deutschen Bundestages beschäftigte (TAB-Arbeitsbericht Nr. 127), steht im Mittelpunkt des TAB-Arbeitsberichtes Nr. 146 die Weiterentwicklung des E-Petitionssystems des Deutschen Bundestages sowie anderer nationaler Petitionsverfahren in Europa. Dabei wurde der Frage nachgegangen, wie sich die Funktionsweise, die Nutzung sowie die Bewertung der E-Petitionsplattform des Deutschen Bundestages nach einer ersten grundlegenden Modernisierung im fünften Jahr ihres Betriebs weiter entwickelt haben. Dazu wurden u.a. umfangreiche Befragungen von Petenten durchgeführt.

Außerdem interessierte, wie sich das nach Ansicht des TAB erfolgreich etablierte Onlineverfahren des deutschen Petitionsausschusses im Vergleich zu entsprechenden Aktivitäten in Europa einordnen lässt. Durch eine umfangreiche Erhebung zu den parlamentarischen Petitions- und Ombudsstellen in den 27 Mitgliedsländern der EU sowie Norwegen und der Schweiz liegt hierzu nun eine vollständige Übersicht vor, aus der sich einige Hinweise auf innovative Elemente eines modernen Petitionsverfahrens ergeben.

Der Bericht enthält eine Fülle von konkreten Verbesserungsvorschlägen für das derzeitige Petitionsverfahren und diskutiert drei weitergehende, mittelfristige Entwicklungsoptionen mit ihren Vor- und Nachteilen für das Petitionswesen des Deutschen Bundestages:

  • die generelle Öffentlichkeit von Petitionen,
  • die Einführung einer nationalen parlamentarischen Ombudsstelle für persönliche Beschwerden und
  • die Fortentwicklung des Petitionswesens in Richtung eines Instruments direkter Demokratie.

Der TAB-Arbeitsbericht sowie eine englische Summary stehen zum Download zur Verfügung. 

01.02.2012 

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