TAB-Arbeitsbericht »Regenerative Energieträger zur Sicherung der Grundlast in der Stromversorgung« erschienen

Der TAB-Arbeitsbericht Nr. 147 gibt Antworten auf die Frage, wie die Grundlast in einem Stromversorgungssystem gesichert werden kann, das sich bereits heute zu einem wesentlichen Anteil auf fluktuierende erneuerbare Energien stützt.
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TAB-Arbeitsbericht Nr. 147: Regenerative Energieträger zur Sicherung der Grundlast in der Stromversorgung

Den Ausgangspunkt des TAB-Berichts »Regenerative Energieträger zur Sicherung der Grundlast in der Stromversorgung« bildet die Frage, wie die Grundlast in einem Stromversorgungssystem gesichert werden kann, das sich bereits heute zu einem wesentlichen Anteil auf fluktuierende erneuerbare Energien stützt, v.a. Windkraft und Photovoltaik. Dieser Anteil soll weiter stark ansteigen und perspektivisch bis etwa 2050 in Deutschland zu einer (nahezu) Vollversorgung mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen führen. Gemeinsam mit anderen Triebkräften, u.a. der europäischen Integration der Strommärkte und dem Ausstieg aus der Kernenergie, führt dies dazu, dass die Elektrizitätsversorgung in Deutschland mitten in einem Umbauprozess historischen Ausmaßes steht.

Der TAB-Bericht analysiert diese Fragestellung anhand von Literaturauswertungen sowie modellgestützten Analysen und identifiziert auf dieser Grundlage eine Reihe von Handlungsoptionen, wie vor dem Hintergrund ambitionierter Ausbauziele für erneuerbare Energieträger eine zuverlässige Stromversorgung gestaltet werden kann.

Ein Kernergebnis ist, dass die Flexibilität des Systems auf allen Ebenen deutlich erhöht werden muss, in der Stromerzeugung und bei den Netzen ebenso wie im Bereich der Nachfrage. Die Flexibilisierungsoptionen können sich ergänzen, aber auch zu einem gewissen Grad gegenseitig substituieren. Insgesamt gesehen gilt es, aus dem zur Verfügung stehenden Portfolio an Flexibilisierungsoptionen für das Stromsystem diejenige Kombination von Maßnahmen zu finden, die die langfristige Versorgungssicherheit zu den geringsten ökonomischen Kosten bei höchstmöglicher ökologischer und sozialer Verträglichkeit gewährleistet. Dies bedeutet einen gesellschaftlichen Suchprozess mit wissenschaftlicher Unterstützung zu organisieren.

Die Analyse zeigt zwar, dass die bestehenden und konkret geplanten Flexibilisierungsoptionen zumindest bis 2030 nahezu ausreichen. Dennoch kann die Politik dazu beitragen, durch zusätzliche Flexibilisierungsoptionen die Systemintegration der erneuerbaren Stromerzeugung vor allem in einer langfristigen Perspektive weiter zu verbessern.

Der Bericht sowie eine englische Summary stehen zum Download zur Verfügung.

25.09.2012 

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