Diskriminierung durch Algorithmen und was man dagegen tun kann

Im Hintergrundpapier Nr. 24 wird der Frage nachgegangen, ob algorithmische Entscheidungssysteme (un)fairere Entscheidungen als Menschen treffen und was man zur Prävention von algorithmisch basierten Diskriminierungen tun kann.
HP 24: Mögliche Diskriminierung durch algorithmische Entscheidungssysteme und maschinelles Lernen
Hintergrundpapier Nr. 24: Möglich Diskriminierung durch algorithmische Entscheidungssysteme und maschinelles Lernen

Algorithmische Entscheidungssysteme (AES), also programmierte Verfahren, die aus einem bestimmten Input in verschiedenen, genau definierten Schrittfolgen einen Output berechnen und eine Entscheidung(sempfehlung) ableiten, begegnen uns im Alltag häufig: Sie bestimmen die beste Strecke für eine geplante Fahrt, den passenden Partner in einer Singlebörse oder die eigene Kreditwürdigkeit. Damit stellen sie mehr oder weniger bedeutsame Weichen und bestimmen somit möglicherweise über Lebenschancen – oft, ohne dass es der oder dem Betroffenen bewusst ist.

Aufgrund ihrer zahlenbasierten Regelhaftigkeit könnten AES zunächst als objektivere Entscheidungsinstanzen angenommen werden. Einige medienwirksame Fälle von verzerrten maschinellen Entscheidungen – beispielsweise als ein Onlineversandhändler neue Mitarbeitende suchte und sein lernendes AES fast ausschließlich Männer vorschlug – wecken jedoch Zweifel an der Objektivität algorithmischer Entscheidungsempfehlungen und werfen die Frage auf, ob AES (un)fairere Entscheidungen als Menschen treffen: Verändern sich Diskriminierungsrisiken durch den Einsatz von AES?

Dieser Frage geht das TAB in der als Hintergrundpapier Nr. 24 erschienenen Studie nach, die anhand von vier Fallbeispielen aus den Bereichen der Arbeitsvermittlung, der medizinischen Versorgung, des Strafvollzugs und der automatisierten Personenerkennung nachzeichnet, dass Ungleichbehandlungen durch AES häufig Fortführungen »vordigitaler« Ungleichbehandlungen sind, und dabei zugleich verdeutlicht, dass die Frage, ob eine konkrete Ungleichbehandlung diskriminierend ist (oder nicht), innerhalb einer Gesellschaft und innerhalb der Rechtsprechung oftmals hoch umstritten ist. Abschließend stellt das Hintergrundpapier verschiedene Handlungsansätze zur Prävention von algorithmisch basierten Diskriminierungen vor.

24. November 2020

Download:

Weitere Informationen: