HR Analytics in der öffentlichen Verwaltung: Potenziale und Herausforderungen datenbasierter Personalsteuerung

Ein neuer TAB-Bericht beleuchtet mögliche Anwendungsfelder sowie Anforderungen an Datenschutz, Nachvollziehbarkeit und verantwortliche Entscheidungsprozesse.
Cover TA-Kompakt Nr. 5: HR-Analytics in der öffentlichen Verwaltung: Titelblatt mit Logo TAB, geometrischen Formen und Textzeilen.
Die TAB Studie analysiert den Einsatz digitaler Technologien zur Auswertung von Beschäftigtendaten in der öffentlichen Verwaltung und diskutiert damit verbundene Chancen, Risiken und Gestaltungsoptionen.

Die Digitalisierung hat viele Verwaltungsbereiche grundlegend verändert. Im Personalwesen sind relevante Daten bislang häufig über unterschiedliche Systeme verteilt. HR Analytics sind digitale Anwendungen, mit denen Daten aus Personalakten, Zeiterfassung oder Beschäftigtenbefragungen zusammengeführt und analysiert werden, um personalpolitische Entscheidungen empirisch zu unterstützen. Ziel ist es, Personalbedarf und ‑entwicklung besser prognostizieren zu können und Entscheidungsprozesse systematisch zu unterstützen.

Die Studie zeigt, dass HR Analytics insbesondere bei der Personalgewinnung, der Personalbindung und der strategischen Personalplanung eingesetzt werden kann. Automatisierte Auswertungen von Bewerbungsunterlagen können Auswahlprozesse strukturieren, Analysen von Fluktuationsmustern Hinweise auf Handlungsbedarfe liefern, und prädiktive Modelle können absehbare Kompetenzlücken – etwa durch altersbedingte Abgänge – sichtbar machen. Erste Anwendungen finden sich bereits bei einzelnen öffentlichen und öffentlichkeitsnahen Organisationen in Deutschland.

Gleichzeitig macht die Studie auf zentrale Herausforderungen aufmerksam. Viele eingesetzte Systeme beruhen auf komplexen, für Anwender/innen nur eingeschränkt nachvollziehbaren Algorithmen. Dies kann die Transparenz personalwirtschaftlicher Entscheidungen beeinträchtigen. Zudem stellt die Verarbeitung sensibler Beschäftigtendaten hohe Anforderungen an Datenschutz und IT‑Sicherheit, insbesondere wenn externe Anbieter eingebunden sind. Darüber hinaus weist die Studie darauf hin, dass qualitative Aspekte von Arbeit – etwa soziale Kompetenzen oder Teamdynamiken – nur begrenzt in datenbasierte Modelle integriert werden können.

Vor diesem Hintergrund diskutiert die Studie verschiedene Handlungsoptionen. Dazu gehören der Aufbau klarer Datengovernance‑Strukturen, die schrittweise Einführung von HR Analytics im Rahmen von Pilotprojekten sowie begleitende Qualifizierungsmaßnahmen für Personal‑ und IT‑Beschäftigte. Ziel ist es, die Nutzung datenbasierter Verfahren so zu gestalten, dass Effizienzgewinne mit rechtlichen, ethischen und organisatorischen Anforderungen vereinbar bleiben.

Insgesamt verdeutlicht die Studie, dass HR Analytics das Personalmanagement der öffentlichen Verwaltung unterstützen kann, sofern der Einsatz transparent, datenschutzkonform und unter Wahrung menschlicher Entscheidungsspielräume erfolgt.

Die wichtigsten Ergebnisse sind in fünf Fragen und Antworten zusammengefasst, die online sowie im TA‑Kompakt Nr. 4 verfügbar sind.

In der Reihe TA‑Kompakt werden aktuelle Themen wissenschaftlich fundiert für den Deutschen Bundestag in konzentrierter Form aufbereitet und unterstützen politische Entscheidungsprozesse.

28.04.2026

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