Nachhaltigkeit und ParlamenteEuropean Union 2012 EP

Nachhaltigkeit und Parlamente – Bilanz und Perspektiven Rio+20

  • Projektteam:

    Thomas Petermann, Maik Poetzsch

  • Themenfeld:

    Energie und Umwelt

  • Themeninitiative:

    Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

  • Analyseansatz:

    TA-Projekt

  • Starttermin:

    2010

  • Endtermin:

    2012

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Gegenstand und Ziel der Untersuchung

Ausgehend von der Konferenz der Vereinten Nationen über nachhaltige Entwicklung 1992 hat die Gestaltung einer nachhaltigen Entwicklung zu veränderten administrativen Strukturen, neuen Gremien, Institutionen und Verfahren geführt. Die Initiative und Fortentwicklung der Nachhaltigkeitspolitik wurde im Wesentlichen von der Exekutive getragen. Die Rolle der Parlamente lag dagegen eher in der reaktiven Begleitung und Unterstützung der Nachhaltigkeitspolitik der Regierung. Allerdings dürfte das Potenzial des Parlaments als Ort öffentlicher Beratung und Kontrollinstanz der Exekutive noch nicht ausgeschöpft sein. In vielen Ländern haben die Parlamente in den 1990er-Jahren im Zuge institutioneller Lernprozesse ein Bewusstsein davon entwickelt, dass es zur Verwirklichung einer nachhaltigen Entwicklung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe auch des wirksamen und sichtbaren Engagements des Parlaments bedarf.

Mit Blick auf die Nachhaltigkeitspolitik des Deutschen Bundestages liegt das Ziel der Untersuchung erstens in einer Bestandsaufnahme, wie andere Parlamente institutionelle Innovationen und Lernprozesse angestoßen haben und sich in die Nachhaltigkeitspolitik einbringen. Zweitens werden diese Lösungen auf ihre Übertragbarkeit für die Strukturen und Verfahren des Deutschen Bundestages überprüft. Dabei sind drei grundsätzliche Schwerpunkte parlamentarischer Arbeit von besonderem Interesse:

  • Begleitung der Arbeiten der Regierung zum Thema Nachhaltigkeit und Kontrolle der Regierungsarbeit unter dem Gesichtspunkt ihres Beitrags zu einer nachhaltigen gesellschaftlichen Entwicklung;
  • Mitwirkung bei der (Weiter-)Entwicklung und Umsetzung von Nachhaltigkeitsstrategien in institutioneller und inhaltlicher Hinsicht (Gestaltung von und Mitwirkung in Gremien der Nachhaltigkeitspolitik; Definition von Nachhaltigkeitszielen und Maßnahmen, Anregung von Gesetzgebung mit besonderer Relevanz für Nachhaltigkeit);
  • Anregung und Unterstützung der gesellschaftlichen und internationalen Diskussion zur nachhaltigen Entwicklung durch die prominente und öffentliche Behandlung von Nachhaltigkeitsfragen (Anhörungen, Enquete-Kommissionen, Plenardebatten), die stärkere Verankerung insbesondere sozialer und institutioneller Nachhaltigkeitsprinzipien (umfassendere Partizipation, transparentere Kommunikation) in der Arbeit der parlamentarischen Organe und Gremien (Ausschüsse, Fraktionen) sowie den Austausch im Rahmen interparlamentarischer Vereinigungen.

Gegenstand der Analyse sind:

  • die Beiträge des Deutschen Bundestages und der Parlamente der Bundesländer zur deutschen Nachhaltigkeitspolitik,
  • die Bemühungen der Parlamente anderer Länder um eine aktive Mitgestaltung der nationalen Nachhaltigkeitspolitik,
  • die Rolle interparlamentarischer Vereinigung bei der Koordination parlamentarischer Nachhaltigkeitspolitik sowie
  • die Mitwirkung der Parlamente an der Nachhaltigkeitspolitik im Mehrebenensystem der EU und die Potenziale einer Kooperation zwischen Europäischem Parlament und Nationalparlamenten einerseits sowie von nationalen Parlamenten untereinander andererseits.

Ergebnisse

Politische Steuerung nachhaltiger Entwicklung in Deutschland

Im Jahr 2002 hat die Bundesregierung die Nationale Strategie für eine nachhaltige Entwicklung verabschiedet. Die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie wird durch das Kanzleramt koordiniert und seitens des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung unter Leitung des Chefs des Bundeskanzleramts gesteuert. Mit dem der Bundesregierung zugeordneten Rat für Nachhaltige Entwicklung umfasst die Nachhaltigkeitspolitik der Bundesrepublik auch partizipative Elemente. Schließlich hat die Bundesregierung durch die Einführung einer Nachhaltigkeitsprüfung für Gesetzes- und Verordnungsentwürfe die Wissensbasierung der deutschen Nachhaltigkeitspolitik verbessert. So sind die jeweils zuständigen Ministerien seit 2009 verpflichtet, im Rahmen der obligatorischen Gesetzesfolgenabschätzung auch die Auswirkungen einer Gesetzes- oder Verordnungsinitiative auf die Ziele der Nachhaltigkeit abzuschätzen.

Auf den regierungsseitigen Institutionalisierungsprozess hat der Deutsche Bundestag 2004 mittels einer institutionellen Innovation reagiert. Mit dem Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung (PBNE) wurde ein Gremium mit dem Ziel geschaffen, die Nachhaltigkeitspolitik des Parlaments zu stärken und so dem Leitprinzip Nachhaltigkeit in politischen Entscheidungsprozessen besser Geltung zu verschaffen. Der PBNE besteht aus 22 Mitgliedern, die von den Fraktionen entsprechend ihrer Stärke im Parlament entsandt werden. Der Beirat fasst Beschlüsse nach Möglichkeit konsensual. Der PBNE begleitet und bewertet die Nachhaltigkeitspolitik der Bundesregierung, die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie und seit 2010 auch die Nachhaltigkeitsprüfung der Ministerien. Er ist aber in keinem Politikfeld federführend – auch die Begleitung der Nachhaltigkeitsstrategie obliegt formal der Federführung des Umweltausschusses. Allerdings kann sich der PBNE – obwohl er selbst kein vorbereitendes Beschlussorgan ist – an der Beratung von Gesetzesentwürfen und anderen Vorlagen gutachtlich beteiligen. Außerdem kann der PBNE eigene Schwerpunkte für eine eingehendere Beratung wählen und entsprechende Empfehlungen geben. Schließlich pflegt der PBNE Kontakt mit anderen Parlamenten, unterstützt den gesellschaftlichen Dialog zur nachhaltigen Entwicklung und sieht seine Beratungen als Kommunikationsplattform für andere Nachhaltigkeitsakteure.

Mit dem PBNE hat der Deutsche Bundestag zusätzliche Möglichkeiten zur kritischen Begleitung der Regierung im Bereich Nachhaltigkeit gewonnen. Durch die Mitwirkung an der Nachhaltigkeitsprüfung wird zudem die Rolle von Nachhaltigkeit im Gesetzgebungsverfahren gestärkt. Es stellt sich dennoch die Frage, ob diese Handlungsmöglichkeiten so genutzt werden können, dass sich die Gremien des Deutschen Bundestages noch intensiver mit Nachhaltigkeitsfragen befassen.

Die personellen und finanziellen Kapazitäten des PBNE sind gegenwärtig recht begrenzt. Zwar wird der PBNE durch ein eigenes Sekretariat unterstützt, er hat jedoch keinen eigenen Stab mit wissenschaftlichen Mitarbeitern, die seine Arbeit inhaltlich kontinuierlich begleiten und unterstützen könnten. Mittel etwa zur Einholung externer wissenschaftlicher Expertise stehen ebenfalls nicht zur Verfügung. Deshalb sind die im PBNE vertretenen Abgeordneten auf die Zuarbeit ihrer Mitarbeiter sowie der wissenschaftlichen Referenten der Fraktionen angewiesen. Ob die vorhandenen Kapazitäten ausreichen, dem Thema nachhaltige Entwicklung die nötige Aufmerksamkeit zu verleihen, ist fraglich.

Außerdem ist der PBNE bis heute als Gremium nicht in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages verankert. Er muss deshalb zu Beginn einer jeden Legislaturperiode neu einberufen werden. Wie die bisherige Praxis aber vor allem zeigt, ist die Rolle des PBNE im institutionellen Gefüge des Deutschen Bundestages noch nicht ausreichend stabil, und die Anschlussfähigkeit des PBNE an die Arbeit der Fraktionen und Ausschüsse ist verbesserungsbedürftig.

Nachhaltigkeitspolitik in den Bundesländern

Die Bundesländer haben in wesentlichen Handlungsfeldern nachhaltiger Politik, wie Raumordnung, Verkehr, regionale Wirtschaftsförderung oder Bildung, Zuständigkeiten und Handlungsmöglichkeiten. Darüber hinaus haben sie im Umweltschutz das Recht abweichender Gesetzgebung, etwa zum Boden- und Naturschutz, zur Landschaftspflege oder zum Wasserhaushalt. Entwicklung und Praxis von Nachhaltigkeitsstrategien der Bundesländer sind in den letzten Jahren von einer ausdifferenzierten Institutionalisierung begleitet worden. Dazu gehören vor allem Gremien zur Erarbeitung und Ausgestaltung von Strategien sowie zur Steuerung von Projekten, aber auch wissenschaftliche Beiräte oder Kommunikationsplattformen mit einer breiten Mitgliederbasis.

Hinsichtlich der Einführung und Ausgestaltung einer strategiebasierten Nachhaltigkeitspolitik bestehen zwischen den Bundesländern erhebliche Unterschiede. Seit 2002 haben acht Bundesländer eine Nachhaltigkeitsstrategie fertiggestellt. Die anderen acht Bundesländer haben entweder mit der Erarbeitung einer Nachhaltigkeitsstrategie begonnen und verzeichnen dabei unterschiedliche Fortschritte oder verfolgen dieses Ziel derzeit nicht aktiv. So sind in Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen keine diesbezüglichen Arbeiten zu erkennen. Bremen strebt die Erarbeitung einer Nachhaltigkeitsstrategie ausdrücklich nicht an.

Neben dem unterschiedlichen Tempo bei der Erstellung einer Nachhaltigkeitsstrategie finden sich auch differente inhaltliche Schwerpunktsetzungen. Zahlreiche Bundesländer ergänzen das Drei-Säulen-Konzept von Nachhaltigkeit um weitere Kernaspekte, wodurch sich die Nachhaltigkeitspolitik der Bundesländer hinsichtlich ihrer programmatischen Grundlagen und Inhalte weiter ausdifferenziert.

Die Landesparlamente haben grundsätzlich das Potenzial, als kontrollierende und gestaltende Akteure mit eigenen Beiträgen die Nachhaltigkeitspolitik ihres Bundeslandes zu beeinflussen. Dafür sind sie aber nicht gut vorbereitet, und die Wahrnehmung dieser Aufgaben bedeutet eine besondere Herausforderung. So sind im Vergleich zum Deutschen Bundestag ihre Arbeitskapazitäten wesentlich geringer. Die Landtage sind relativ klein und verfügen über keine den Landesregierungen vergleichbare administrative und wissenschaftliche Unterstützung.

Insgesamt ist die Mitwirkung der Landtage an der Nachhaltigkeitspolitik noch relativ schwach ausgeprägt. Mehrheitlich verhalten sich die Landtage zur Politikformulierung und Strategiebildung der Exekutive eher reaktiv. Zudem ist die Präsenz von Parlamentsmitgliedern in den zentralen Gremien der Nachhaltigkeitspolitik defizitär. Eine Ausnahme bildet Hessen, wo Parlamentarier in den zentralen nachhaltigkeitspolitischen Gremien vertreten und dadurch an der Gestaltung des Strategieprozesses beteiligt sind. Auch sind beratende und partizipative Gremien ausschließlich den Landesregierungen zugeordnet. Ferner haben die Landtage keine spezifischen Gremien oder Verfahren zur Bearbeitung nachhaltigkeitspolitischer Fragen institutionalisiert. Schließlich wurden Institutionen und Verfahren, welche die Wissensbasierung parlamentarischer Nachhaltigkeitspolitik stärken, erst bei etwa einem Drittel der Landtage geschaffen. Beispielsweise bestehen Berichtspflichten der Regierung gegenüber dem Landesparlament bezüglich der Umsetzung der Nachhaltigkeitspolitik in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein.

Auch eine Koordinierung der Nachhaltigkeitspolitik von Bund und Bundesländern erfolgt bisher ausschließlich durch Institutionen der Exekutive, wie Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaften der Umweltministerkonferenz oder die Arbeitsgruppe Nachhaltigkeit innerhalb des Staatssekretärsausschusses für Nachhaltige Entwicklung der Bundesregierung. Parlamentarier sind in diesen Gremien nicht vertreten.

Parlamente und Nachhaltigkeit in anderen Ländern

Eine schriftliche Befragung von 121 angeschriebenen Parlamenten (27 Antworten) hat ergeben, dass viele Nationalparlamente spezifische Arbeitsformen und/oder Gremien für die Bearbeitung von komplexen, ressortübergreifenden und langfristigen Themen etabliert haben. Die meisten Parlamente schätzen ihren Einfluss auf die Nachhaltigkeitspolitik und die Kontrolle der exekutiven Nachhaltigkeitspolitik aber als noch unzureichend ein. Es ergibt sich der Eindruck, dass Nachhaltigkeit von den Parlamenten auch als institutionelle Herausforderung angesehen wird.

Zur Schärfung des gewonnenen Eindrucks wurden die Arbeitsweisen, Verfahren und Strukturen parlamentarischer Beteiligung an der Nachhaltigkeitspolitik in acht Länderstudien (Belgien, Finnland, Frankreich, Niederlande, Polen, Schweden, Vereinigtes Königreich sowie Kanada) in den Blick genommen.

Hinsichtlich der Beteiligung der Parlamente an der Nachhaltigkeitspolitik ergibt sich ein differenziertes Bild. Die Parlamente Belgiens, Frankreichs, Finnlands, Kanadas, Polens, Schwedens und Nordirlands sind in den Strategieprozess eingebunden, und die Erarbeitung einer Nachhaltigkeitsstrategie geht in Polen und Kanada auf einen Auftrag des Parlaments zurück. Doch überwiegend agieren die Legislativen eher passiv. In der Regel beraten sie von der Regierung formulierte Entwürfe, Berichte und Strategien ohne Mitspracherecht. Eine kontinuierliche und aktive Beteiligung der Parlamente, etwa durch die Erarbeitung von Inhalten, findet sich zumeist nur in Ansätzen. In keinem Land trugen die Legislativen substanziell zur Nachhaltigkeitsstrategie bei.

Ferner beeinflusst keines der betrachteten Parlamente die Zusammensetzung der zentralen Nachhaltigkeitsgremien. Die Mitglieder der Nachhaltigkeitsräte werden in allen Ländern von der Regierung ernannt. Allerdings sind Vertreter des finnischen und des französischen Parlaments Mitglied eines wichtigen Nachhaltigkeitsgremiums, und das belgische Parlament kann zumindest das Tätigwerden eines Beratungsgremiums beauftragen.

Überwiegend konzentrieren sich die Parlamente auf die Kontrolle der Nachhaltigkeitspolitik der Regierung. Dazu erhalten die Parlamente Belgiens, Finnlands, Frankreichs, Kanadas und des Vereinigten Königreichs regelmäßig Berichte der Regierung über Fortschritte bei der Nachhaltigkeitspolitik. Weitere Möglichkeiten zur Begleitung der exekutiven Nachhaltigkeitspolitik ergeben sich ggf. aus der Beteiligung der Parlamente an den Gremien der Nachhaltigkeitspolitik oder aus den Kompetenzen der mit Nachhaltigkeit befassten Ausschüsse bzw. in ihrem Sinn handelnder Akteure, wie dem kanadischen Kommissar für Umwelt und Nachhaltige Entwicklung.

Bei der Institutionalisierung von Arbeitsformen und Gremien der parlamentarischen Auseinandersetzung mit Nachhaltigkeit und den darauf bezogenen Aktivitäten der Exekutive sind Fortschritte erzielt worden. Mit Ausnahme Polens haben alle Legislativen Gremien zur Begleitung der Regierungsarbeit in der Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik geschaffen. Jedoch befassen sich nicht alle regelmäßig und intensiv mit Nachhaltigkeit. Eine effektive Kontrolle der Regierungsarbeit ist beim finnischen »Tulevaisuusvaliokunta/Committee for the Future«, dem britischen Umweltprüfungsausschuss sowie dem ständigen Ausschuss für Umwelt und Nachhaltige Entwicklung des kanadischen Parlaments festzustellen. Diese ermöglichen eine kritische Begleitung der Regierungsarbeit durch die Erstellung eigener Sach- und Prüfberichte oder die Institutionalisierung einer dem Parlament verpflichteten unabhängigen Instanz zur Kontrolle der Exekutive. Auch gewährleistet die Mitgliedschaft des französischen Parlaments im nationalen Komitee für nachhaltige Entwicklung und Umweltfragen eine informierte Begleitung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie.

Interparlamentarische Vereinigungen

Interparlamentarische Vereinigungen (IPV) setzen vielfältige Arbeitsformen und institutionelle Strukturen ein, um nachhaltigkeitspolitische Inhalte und Kompetenzen zu entwickeln, verfügbar zu halten und in die nationalen Politikprozesse einbringen. Allerdings gehen nur wenige IPV umfassend und systematisch bei der Erarbeitung und Diffusion von Kompetenzen und Inhalten sowie bei der Rückbindung in die nationalen Parlamente vor. So schließt an die Erarbeitung gemeinsamer Positionen nicht immer eine strategische Kommunikation an nationale Entscheidungsträger und die Öffentlichkeit an. Auch werden die vielfältigen Möglichkeiten, Arbeitsergebnisse verfügbar zu machen und als Instrument in den nationalen Politikprozess einzubringen oftmals nicht ausgeschöpft. Insbesondere die Potenziale neuer Medien werden kaum genutzt, um die Arbeit der Parlamentarier auch abseits gemeinsamer Konferenzen zusammenzuführen und transparent nach außen zu kommunizieren. Hinzu kommt, dass Berichte aus den IPV in den Parlamenten häufig ohne Aussprache zur Kenntnis genommen und Beiträge selten durch Plenardebatten prominent gewürdigt werden.

Parlamente und nachhaltige Entwicklung im EU-Mehrebenensystem

Die nationalen Parlamente galten lange als Verlierer der Europäischen Einigung, in deren Rahmen die nationalen Exekutiven in zunehmend mehr Politikfeldern legislative Mitwirkungsfunktionen im Gefüge der EU-Institutionen erhielten. Beginnend mit der Einheitlichen Europäischen Akte von 1987 hat sich dies schrittweise geändert. Zusammen mit den Verträgen von Maastricht (1993), Amsterdam (1999), Nizza (2003) und Lissabon (2009) wurden sowohl das Europäische Parlament als auch die nationalen Parlamente gestärkt. Die Verträge regeln u. a. die Kontroll- und Mitentscheidungsbefugnisse des Europäischen Parlaments durch neue und erweiterte Verfahren. Im Vertrag von Lissabon wird es im Gesetzgebungsprozess dem Europäischen Rat gleichgestellt. Zudem wurden die nationalen Parlamente zur Sicherung des Subsidiaritätsprinzips und mit dem Ziel einer stärkeren Kontrolle ihrer Regierungen in der Europapolitik mit erweiterten Rechten ausgestattet. Diese eröffnen den Nationalparlamenten umfangreiche Informationsrechte und Kontrollbefugnisse. Die Wahrnehmung von Kontroll-, Mitwirkungs- und Informationsrechten bei Fragen der Nachhaltigkeitspolitik bestimmt sich aber auch und vor allem danach, welches Bewusstsein nationale Parlamente von ihrer Rolle als selbständige Nachhaltigkeitsakteure entwickeln.

Mit Blick auf institutionelle Innovationen ist die Beteiligung des Europäischen Parlaments an dem seit 2005 regelmäßig durchgeführten Verfahren zur Prüfung der Gesetzesfolgen von Politikinitiativen »Impact Assessment« hervorzuheben. Das Europäische Parlament kann das Impact Assessment der Europäischen Kommission kritisch prüfen und hat die Möglichkeit, eigene Impact Assessments durchzuführen. Die Herausforderung für das Europäische Parlament besteht darin, das Instrument des Impact Assessment und die damit erzeugten Inhalte möglichst effektiv in die Strukturen und die Arbeitsweise der Legislative zu integrieren. Nachteilig wirken sich dabei die, verglichen mit der Exekutive, beschränkten personellen und finanziellen Ressourcen zur Durchführung von Folgenabschätzungen aus. Ein weiteres Hemmnis sind die knappen Fristen im europäischen Gesetzgebungsprozess insbesondere nach der ersten Lesung. Diese Randbedingungen erschweren sowohl einen schnellen, zeitnahen Zugriff auf die zur kritischen Überprüfung der Kommissionsberichte oder zur Durchführung von eigenen Impact Assessments erforderliche wissenschaftliche Expertise als auch deren sorgfältige Auswertung. Hierauf hat das Europäische Parlament 2006 einerseits mit der Einführung einer Möglichkeit zur Einholung externer Expertise reagiert. So ist es möglich, Impact Assessments der Europäischen Kommission beurteilen oder eigene Folgenabschätzungen durchführen zu lassen. Andererseits werden Rahmenverträge für »rapid impact assessments« ausgeschrieben. Die Auftragnehmer können von einem Ausschuss ad hoc damit betraut werden, Impact Assessments der Europäischen Kommission zu beurteilen oder solche zu substanziellen Änderungsvorschlägen bzw. Änderungen von Gesetzesvorhaben im legislativen Prozess durchzuführen.

Während das Europäische Parlament im Verfahren des Impact Assessment auch in nachhaltigkeitsrelevanten Politikbereichen eine aktive Rolle spielt, hat es sich bislang mit der Option, einen Nachhaltigkeitsausschuss oder ein vergleichbares Gremium zu etablieren, nicht anfreunden können. Auch verbleiben Bereiche, die einer Parlamentarisierung entzogen sind. Politikziele und -inhalte eines Großteils der EU-Gesetzgebung, so auch in der Energie-, Klima-, Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik, werden von längerfristigen Strategien bestimmt. Diese werden von der Europäischen Kommission vorgeschlagen, zwischen den Mitgliedstaaten verhandelt und vom Rat verabschiedet. Das Europäische Parlament hat in diesen Prozessen lediglich Anhörungsrechte.

Perspektiven der Nachhaltigkeitspolitik im Deutschen Bundestag

Mit der Einrichtung des PBNE und dessen seitheriger Arbeit hat der Deutsche Bundestag einen wichtigen Schritt zu einer Parlamentarisierung der Nachhaltigkeitspolitik in Deutschland getan. Der Beirat ist mit seiner Zielsetzung und Arbeitsweise eine bemerkenswerte institutionelle Innovation und nimmt in dieser Hinsicht im internationalen Vergleich eine Vorreiterrolle ein.

Zu einer weiteren Integration nachhaltiger Entwicklung als Leitprinzip in die politischen Prozesse des Deutschen Bundestages könnten folgende Optionen beitragen:

  • Nachhaltigkeitsprüfung und ihre Bewertung durch das Parlament: Deutschland ist mit seinem Verfahren der Nachhaltigkeitsprüfung in institutioneller Hinsicht beispielgebend. In keinem anderen Land und auch nicht auf EU-Ebene ist das Parlament in vergleichbarer Weise in den Prüfungsprozess und die Qualitätssicherung einbezogen. Eine verbesserte Substanz und Transparenz der Nachhaltigkeitsprüfung in materieller und formeller Hinsicht sowie gut zugängliche Materialien könnten dazu beitragen, dem Verfahren insgesamt ein größeres Gewicht zu verleihen und zudem einen qualitätssichernden Effekt zu bewirken. Aus einer verbesserten Nachhaltigkeitsprüfung ergäbe sich die Möglichkeit einer weiter optimierten Evaluation der Praxis der Nachhaltigkeitsprüfung durch das Parlament. Ein weiterer Ansatzpunkt für eine aktivere Rolle des Parlaments bei der Nachhaltigkeitsprüfung wäre die Durchführung von eigenen Nachhaltigkeitsprüfungen bei den Initiativen der Fraktionen im Bundestag bzw. der Länder im Bundesrat hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Ziele der Nachhaltigkeitspolitik. Außerdem könnte die fallweise Durchführung eines Konsultationsverfahrens bei der Nachhaltigkeitsprüfung durch den PBNE oder einen Fachausschuss ein innovativer Schritt sein. Darüber hinaus könnte man die Praxis des Europäischen Parlaments, Rahmenverträge mit Forschungseinrichtungen zur Bereitstellung von Ad-hoc-Expertisen zu schließen, erproben und gegebenenfalls übernehmen.
  • Weitere institutionelle Integration des PBNE: Bislang sind der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung als Gremium und die Nachhaltigkeitsprüfungs-Bewertung durch den PBNE als Verfahren nicht in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages niedergelegt. Eine Verankerung des PBNE und seiner Funktionen bei der Bewertung der Nachhaltigkeitsprüfung, bei der parlamentarischen Beratung und Kontrolle der (deutschen und europäischen) Nachhaltigkeitsstrategie sowie seiner gutachtlichen Mitbefassung bei anderen parlamentarischen Vorgängen in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages würden den PBNE stärken. Bei einer Ausweitung der Kompetenzen des PBNE wäre zu klären, inwieweit seine Arbeitskapazitäten und Ressourcen dafür ausreichen.
  • (Verfassungs-)rechtliche Verankerung von Nachhaltigkeit: Es ist dafür plädiert worden, im Grundgesetz durch einen neuen Artikel 20b die Pflicht des Staates festzuschreiben, bei allen Maßnahmen die Erfordernisse des Prinzips der Nachhaltigkeit zu berücksichtigen. Zwar ist offen, ob hierdurch die Nachhaltigkeitspolitik aufgewertet würde. Gleichwohl stünde es dem Parlament als Gesetzgeber offen, die Eignung einer entsprechenden Verfassungsänderung zu prüfen. Um die Nachhaltigkeitsprüfung als Verfahren zu stärken, käme auch die Option ihrer einfachgesetzlichen Konstituierung in Betracht.
  • Prüfung des Haushalts unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten: Das Haushaltsrecht gilt als das »Königsrecht« des Parlaments. Für die Beratungen und die Beschlussfassung zum Haushalt ist aber das Instrument der Nachhaltigkeitsprüfung noch nicht eingesetzt worden. Die sich über die Haushaltsbewilligung ergebenden Kontroll- und Gestaltungsmöglichkeiten könnten dazu genutzt werden, den Kriterien der Nachhaltigkeit verstärkt Geltung zu verschaffen. Eine weiter gehende Möglichkeit wäre eine Nachhaltigkeitsanalyse der Finanzpolitik in Form von »Generationenbilanzen«.
  • Öffentlichkeits- und beteiligungsorientierte Verfahren: Durch die Etablierung eines kontinuierlichen Dialogs mit nichtstaatlichen Akteuren der Nachhaltigkeitspolitik in Form »öffentlicher Anhörungssitzungen« nach § 70 oder »Erweiterter öffentlicher Ausschussberatungen« nach § 69a der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages könnte der Deutsche Bundestag auch das bürgerschaftliche Engagement für eine nachhaltige Entwicklung innerhalb der Gesellschaft befördern. Zur Verbesserung der Sichtbarkeit des Deutschen Bundestages im Nachhaltigkeitsdiskurs böte es sich zudem an, in einem bestimmten Turnus eine Plenardebatte zum Stand der deutschen Nachhaltigkeitspolitik durchzuführen.
  • Öffentlichkeitsarbeit: Für die Öffentlichkeitsarbeit des Parlaments und der Fraktionen wäre die Entwicklung einer schlüssigen Kommunikationsstrategie für das Thema Nachhaltigkeit hilfreich. Aber auch ohne ein ausgearbeitetes Konzept wäre schon viel gewonnen, zunächst pragmatisch aus Anlass von Parlamentsführungen oder in speziellen öffentlichen Veranstaltungen auf die komplexen Herausforderungen nachhaltiger Entwicklung und die Rolle des Parlaments bei ihrer Bewältigung aufmerksam zu machen.

Mit Blick auf die Nachhaltigkeitspolitik der Bundesländer wären Wege und Maßnahmen zu prüfen, die eine stärkere Mobilisierung der Landesparlamente in der Nachhaltigkeitspolitik anstoßen. Eine Option wäre eine informelle Vernetzung mit dem PBNE des Deutschen Bundestages. In diesem Rahmen könnte ein Informationsaustausch zu Kernfragen nachhaltiger Entwicklung und zu Perspektiven der Institutionalisierung spezifischer Gremien für Nachhaltigkeit in den Landtagen in Gang gesetzt werden.

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