Ausbreitung und Auswirkungen von Antibiotikaresistenzen: Aktueller Kenntnisstand und mögliche zukünftige Entwicklungen
Im Rahmen des TA-Projekts „Die Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen und neue Möglichkeiten zu deren Bekämpfung“ soll ein Gutachten über die Eintrags- und Ausbreitungswege bakterieller Antibiotikaresistenzen sowie deren bisherige und zu erwartende Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die damit verbundenen gesellschaftlichen Kosten erstellt werden.
Inhaltsübersicht
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Thematischer Hintergrund
Resistenzen gegen antimikrobielle Wirkstoffe (AMR), insbesondere Antibiotikaresistenzen in Bakterien, haben sich weltweit zu einer der größten Gefahren für die öffentliche Gesundheit entwickelt. Über Probleme bei der Behandlung von Infektionskrankheiten hinaus, stellen antibiotikaresistente bakterielle Keime – einschließlich solcher, die gegen verschiedene Antibiotika oder Antibiotika der letzten Wahl („Last-Line“-Antibiotika) resistent sind – eine große Herausforderung für wichtige gängige Verfahren der modernen Medizin dar. Allein in Deutschland starben 2021 ca. 41.000 Menschen im Zusammenhang mit bakteriellen Antibiotikaresistenzen, darunter 8.000 Menschen, deren Tod direkt auf AMR zurückzuführen ist. Darüber hinaus spielen Antibiotikaresistenzen eine wichtige Rolle bei septischen (d.h. den schwersten) Verläufen von Infektionen, die bei Überlebenden oft mit Langzeitschäden und Pflegebedürftigkeit einhergehen. Manche Prognosemodelle sagen voraus, dass die weltweit mit Antibiotikaresistenzen verbundenen Todesfälle bis zum Jahr 2050 um ca. 70 % auf dann rund 9 Mio. Fälle jährlich ansteigen werden, sofern keine erfolgreichen Gegenmaßnahmen ergriffen werden. In reichen Ländern würde der vorhergesagte Anstieg durch eine Verdoppelung der Todesfälle bei Personen über 70 Jahren bestimmt sein.
Als Ursache der globalen Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen bzw. antibiotikaresistenter Keime gelten sowohl eine übermäßige und zu undifferenzierte Nutzung in der Humanmedizin als auch ein wenig kontrollierter Einsatz von Antibiotika in der Landwirtschaft, v.a. in der intensiven Nutztierhaltung. Der Beitrag der Nutzung von Antibiotika in der Tierhaltung zur Entstehung und Verbreitung von Antibiotikaresistenzen ist insbesondere bei nicht von Tieren auf den Menschen übertragbaren Erregern jedoch noch nicht abschließend geklärt.
Zur Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen werden Maßnahmen in verschiedenen Bereichen als wichtig erachtet. Diese sind typischerweise Bestandteile von Antibiotikaresistenz-Strategien und -Aktionsplänen vieler Länder, darunter Deutschland. Hierzu gehören zum einen Maßnahmen in Bezug auf den Verbrauch bzw. die Nutzung von Antibiotika, einschließlich der Aufklärung und Bewusstseinsbildung, die Verhinderung von Infektionen durch bessere Hygiene und Impfungen sowie die Reduktion des umfangreichen Einsatzes von Antibiotika in der Medizin und der Landwirtschaft und deren Eintrag in die Umwelt („One-Health“-Ansatz). Zum anderen ist es notwendig, neue wirksame Antibiotika oder alternative antibakterielle Medikamente zu entwickeln und diese im Anschluss möglichst gezielt einzusetzen. Hierbei gelten sowohl die Förderung von Forschung und Entwicklung als auch neue innovationspolitische bzw. regulatorische Ansätze als essenziell, um die speziellen wirtschaftlichen Herausforderungen und Profitabilitätsprobleme neuer antibakterieller Medikamente nach deren Marktzulassung zu überwinden.
Leistungsbeschreibung des zu vergebenden Gutachtens
Das Gutachten soll relevante Informationen zur aktuellen Studienlage und zum Kenntnisstand bezüglich der Entstehung und Verbreitung von Antibiotikaresistenzen bzw. (multi)resistenten Bakterien sowie zu den bisherigen und zu erwartenden Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und möglichen gesundheitsökonomischen Kosten liefern.
Dabei sollen folgende Schwerpunkte und Themen abgedeckt bzw. behandelt werden:
- Eintragswege, Vorkommen und Persistenz von Antibiotika(rückständen) und resistenten Bakterien/Erregern in der Umwelt (z. B. in Böden, Pflanzen, Abwässern und Gewässern)
- Entstehung von Antibiotikaresistenzen (antibiotikaresistente Bakterien und Antibiotikaresistenzgene) in von unterschiedlichen Eintragswegen (z. B. Landwirtschaft, Humanmedizin, industrielle Emissionen) bestimmten Umgebungen sowie davon ausgehende Verbreitungswege für Resistenzen. Dabei sollte die Rolle von Mutationen und horizontalem Gentransfer sowie von co-selektiven Substanzen (z. B. Biozide, Metallverbindungen, andere Pharmazeutika) und subinhibitorischen, umweltbedingt verdünnten Konzentrationen von Antibiotika für die Resistenzentstehung betrachtet werden. Ebenso sollten länder- oder kontinentübergreifende Mechanismen in Bezug auf Verbreitungswege behandelt werden.
- Vertiefungspunkt: Studienlage zu Art und Ausmaß des Zusammenhangs zwischen dem Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung (einschließlich Aquakulturen) und Antibiotikaresistenzen bei für den Menschen und die Humanmedizin relevanten Erregern bzw. Erreger-Antibiotika-Kombinationen.
- Modellierungsansätze und dabei genutzte und/oder davon abgeleitete Szenarien zur Entwicklung bzw. Ausbreitung von AMR (global, EU, Deutschland) – Grundlagen und Aussagekraft: Auf welchen Daten und Annahmen beruhen die Modelle und Szenarien? Welche Herausforderungen bzw. Unsicherheiten gibt es hinsichtlich der Aussagekraft der (auf den Modellierungen basierenden) Schätzungen bzw. Vorhersagen zu Effekten auf die Gesundheit (Morbidität/Mortalität) sowie zu den (gesundheits)ökonomischen Kosten? Wie belastbar können auf einer solchen Grundlage Kosten-Nutzen-Abschätzungen von Maßnahmen zur Reduktion der Resistenzausbreitung erfolgen?
Auch bei den ersten drei Punkten sollen explizit mögliche Herausforderungen bzw. Einschränkungen hinsichtlich der Beurteilung der Studienlage dargelegt und diskutiert werden (z. B. mögliche Unterschiede im Studiendesign oder der Art, wie bestimmte Daten erhoben wurden, oder Datenlücken).
Bearbeitungsaufwand und Termine
Der vergütbare Bearbeitungsaufwand beträgt etwa 5 bis 7 Personenmonate.
- Abgabetermin für Angebote ist Donnerstag, der 10. September 2026.
- Mit der Bearbeitung des Gutachtens soll am 15. Oktober 2026 begonnen werden.
- Ein Auftakttreffen soll Anfang November 2026 im TAB oder als Videokonferenz stattfinden. Zu Ende November ist eine Zwischenberichterstattung vorzusehen.
- Das Gutachten ist bis zum 15. April 2027 fertigzustellen.
Gutachtenvergabe und -erstellung zu den genannten Terminen erfolgen vorbehaltlich der rechtzeitigen Zustimmung bzw. Mittelbewilligung durch den Deutschen Bundestag.
Hinweise zur Angebotserstellung
Aufgabe des TAB ist es, eingehende Angebote zu sichten und wissenschaftlich zu bewerten sowie dem Deutschen Bundestag Vorschläge zur Gutachtenvergabe zu unterbreiten. Das TAB ist Ansprechpartner für alle projektspezifischen wissenschaftlichen Fragen und zuständig für die Prüfung und Abnahme Ihres Gutachtens. Die Bereitschaft zur intensiven Diskussion und engen Kooperation mit dem TAB wird vorausgesetzt.
Da der vorgesehene Zeitrahmen für die Erstellung der Gutachten keine langwierige Erschließung der Themen zulässt, wird erwartet, dass die Anbieter bereits über eine ausgewiesene Expertise im Feld verfügen und möglichst auf eigene Vor- und laufende Arbeiten zurückgreifen können.
Qualitative und formale Anforderungen an das Gutachtenangebot und Hinweise zur vergleichenden Bewertung der eingereichten Angebote
Um die Qualität der Gutachtenangebote (auch vergleichend) seitens des TAB bzw. des Deutschen Bundestages bewerten zu können, sind qualitative Kriterien bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen bzw. zu erfüllen; diese Kriterien werden gleichwertig bei der Bewertung berücksichtigt:
- Aus dem Angebot muss die besondere fachliche Kompetenz der Anbietenden sowie auch des konkret eingesetzten wissenschaftlichen Personals insgesamt im hier nachgefragten Themenfeld ausführlich, deutlich, fundiert und transparent hervorgehen und belegt werden. Anzuführen sind insbesondere die relevanten wissenschaftlichen und Forschungserfahrungen und/oder sonstigen hervorragenden Kompetenzen (inkl. Anerkennungen und Erfolge) im Themenfeld sowohl in der Breite als auch in der Tiefe. Nachzuweisen ist dies in der Regel durch die Darlegung von verantwortlich durchgeführten Projekten, themenrelevanten Tätigkeiten und (wissenschaftlichen) Beratungsleistungen sowie den Nachweis von themenrelevanten Publikationen (z.B. peer-reviewed).
- Betrachtet und bewertet wird auch die Qualität der inhaltlichen und formalen Aufbereitung des Angebots insgesamt. Notwendig ist eine klare Strukturierung des Angebots. Ausführlich und nachvollziehbar müssen die beabsichtigte Vorgehensweise bei der Erstellung des Gutachtens und der notwendige und vorgesehene Bearbeitungsaufwand verdeutlicht und begründet werden. Relevant ist zudem die (möglichst vollständige) Beachtung bzw. Adressierung der in der Bekanntmachung angeführten Bearbeitungsaspekte.
- Bewertet wird zudem die Beschreibung des beabsichtigten methodischen Vorgehens zwecks Generierung bzw. Aufbereitung der für das Gutachten relevanten wissenschaftlichen Expertisen und Arbeitsergebnisse. Die gewählte Methodik bzw. die besondere Eignung des methodischen Vorgehens muss nachvollziehbar dargelegt und überzeugend begründet werden. Transparent nachvollziehbar und begründet müssen zudem die inhaltliche Zuordnung und die zeitlichen Abläufe der jeweiligen Arbeitsschritte bzw. Arbeitspakete sein.
- In die Bewertung der Gutachtenangebote fließt schließlich auch der Preis des jeweiligen Angebots ein.
Bitte beachten Sie bei der Erstellung Ihres Angebots die Hinweise zu Pflichtangaben. Senden Sie uns zunächst eine elektronische Version Ihres Angebots zusammen mit dem ausgefüllten Formblatt (Word-Dokument zum Ausfüllen) an unsere E-Mail-Adresse buero-tab-beim-bundestag.de. Unserer Erfahrung nach bedürfen detaillierte Angebote häufig einer schriftlichen, formalen und kalkulatorischen Überarbeitung. Sollten wir Ihr Angebot nach unserer Prüfung in die engere Wahl ziehen und dem Deutschen Bundestag zur Vergabe vorlegen wollen, werden wir Sie ggf. um eine entsprechende Modifizierung und anschließend um die erneute elektronische Übersendung des Angebots bitten.
Sollte es zu einer Zusammenarbeit zwischen Ihnen und dem TAB kommen, wird diese auf der Grundlage eines Vertrages zwischen dem Deutschen Bundestag und Ihnen erfolgen.
Weitere Informationen und Downloads
- Formblatt für Gutachtenangebot (Word-Dokument zum Ausfüllen)
- Hinweise zu Pflichtangaben
- Zur Projektseite
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+49 30 28491-0
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