Abgabetermin für Angebote ist der 16. August 2026.

Künstliche Intelligenz und ihre Auswirkungen auf die Kultur- und Medienbranche

Gutachter/innen gesucht

Im Rahmen des TA-Projekts „KI-Nutzung in der Kultur- und Medienbranche: soziale, wirtschaftliche und rechtliche Aspekte“ sollen zwei Gutachten vergeben werden. Sie sollen zum einen KI-Technologien und -anwendungen mit Bedeutung für die Kreativ-, Kultur- und Medienbranche darstellen, zum anderen untersuchen, welche Bedeutung KI-Systeme für diese Branche über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg haben.

Inhaltsübersicht

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Thematischer Hintergrund

Die KI-Nutzung wächst branchenübergreifend und ist auch in der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie der Medienbranche (KKM) verbreitet. Dabei beeinflussen KI-Tools in Form von generativer KI (Bild-, Text-, Audio- und Videoerstellung bzw. ‑bearbeitung) sowie algorithmischen Analyse- und Empfehlungswerkzeugen, zunehmend auch als Zusatzfunktion in Softwareprodukten, die gesamte Wertschöpfungskette, von der Vorproduktion (z. B. Ideenfindung, Storyboards) über die Produktion (z. B. Bild, Video, Audio) und Postproduktion (z. B. Qualitätskontrolle, Korrekturen) bis zur späteren Vermarktung (z. B. Zielgruppenanalyse, Personalisierung) und Rezeption.

Die Branche ist dabei durch spezifische Beschäftigungsstrukturen mit einer Vielzahl kleiner Akteure und einem hohen Selbständigenanteil geprägt. Ein Drittel der Kulturschaffenden befindet sich in prekärer Lebenslage. Die Kombination aus kleinteiligen Unternehmensstrukturen, projektbasierter Arbeit und schwankenden Einkommen erschwert den Branchenteilnehmenden Investitionen in teure KI‑Lösungen, Infrastruktur und Weiterbildung, so dass sie technologischen Umbrüchen in besonderem Maß ausgesetzt sind.

Diese Umbrüche dürften Auswirkungen auf bestehende und neue Geschäftsmodelle, auf Berufsbilder ebenso wie die benötigten Kompetenzen und technischen Infrastrukturen entfalten. Zentrale Rahmenbedingungen, wie das Urheberrecht, stehen vor diesem Hintergrund auf dem Prüfstand, neue rechtliche und technische Instrumente für einen Ausgleich zwischen den Interessen der Kreativen und den Innovationspotenzialen durch generative KI werden diskutiert. Nicht zuletzt verändert sich die Bedeutung und die Nutzung kultureller Produkte in der Gesellschaft.

Leistungsbeschreibung der zu vergebenden Gutachten

In einer ersten Projektphase sollen zwei Gutachten erstellt werden, die diese Entwicklungen für die KKM unter den folgenden Blickwinkeln analysieren (als KKM sollen erwerbswirtschaftlich orientierte Unternehmen betrachtet werden, die sich mit der Schaffung, Produktion, Verteilung und/oder medialen Verbreitung von kulturellen/kreativen Gütern und Dienstleistungen befassen – ohne die Software‑/Gamesindustrie, für die sich gesonderte Problemstellungen bzw. Chancen ergeben). Dadurch soll die Grundlage für eine vertiefte Untersuchung ausgewählter Tätigkeitsbereiche in der zweiten Projektphase gelegt werden.

Gutachten 1: Technologische Entwicklungen und Anwendungen

Es soll ein Überblick über die Entwicklung und Nutzung bzw. Verbreitung von KI-Technologien und -Anwendungen mit Bedeutung für die KKM erarbeitet werden. Dieser Überblick soll KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, spezialisierte Tools für Anwendungen im Kreativprozess sowie weitere Digitaltechnologien umfassen, insoweit sie für KI-Anwendungen von Bedeutung sind. Eingeschlossen werden sollen auch die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der Anwendungen sowie die Rolle Kreativer bei der Entwicklung von KI-Systemen und ‑Anwendungen. Dabei soll die gesamte Wertschöpfungskette mit allen beteiligten Akteuren in den Blick genommen werden. Sowohl aktuelle als auch absehbare zukünftige Entwicklungen sind von Interesse. In dem Gutachten sollen insbesondere folgende Fragen adressiert werden:

  • Welchen Verbreitungsgrad haben KI-Anwendungen bei Produzenten/innen wie Rezipienten/innen im Bereich der KKM?
  • Welche Rolle spielen die unterschiedlichen KI-Anwendungen in den verschiedenen Stufen der Produktion kultureller Werke bzw. der Bereitstellung kultureller Angebote?
  • Welche direkten und indirekten Auswirkungen der Nutzung von KI-Anwendungen auf kreative Tätigkeiten, Angebote und deren Inanspruchnahme lassen sich bisher im Bereich der KKM beobachten?
  • Welche Rolle spielt die KKM für die Weiterentwicklung von KI-Systemen?

Gutachten 2: Branchenüberblick zu Veränderungen in Hinblick auf Geschäftsmodelle, Wertschöpfung und Beschäftigung

Es soll ein Überblick über die Bedeutung von KI-Systemen für die Wertschöpfung in der KKM aus ökonomischer Perspektive erarbeitet werden. Dadurch sollen u. a. folgende Fragen beantwortet werden:

  • Welche Veränderungen von Geschäftsmodellen, Tätigkeiten, Ausbildung und Beschäftigung sind zu erwarten und von welchen Faktoren hängen diese im Einzelnen ab?
  • Wie verändern sich die Strukturen der Branche durch die KI-Nutzung, und welche Rahmenbedingungen spielen bei diesen Veränderungen eine Rolle?
  • Wie ist der Wissensstand zur Entwicklung von Beschäftigung und Berufsbildern in der KKM und zur Entwicklung des Nachwuchses, jeweils mit Blick auf die Nutzung von KI-Anwendungen? Welche neuen Fertigkeiten und Kompetenzen gewinnen ggf. an Relevanz?
  • Welche Rolle spielen rechtliche und andere Steuerungsinstrumente (Urheber- und andere Rechte, staatliche oder private Förderung, Staat als Ankerkunde) für die Entwicklung der KKM? Welche Ebenen der Gesetzgebung (EU/national/föderal) sind dabei jeweils involviert? Welche weiteren Möglichkeiten der Steuerung der Transformation der KKM infolge der Nutzung von KI-Anwendungen werden diskutiert?
  • Was bedeuten die Veränderungen für den gesellschaftlichen Stellenwert der Branche und für die Rolle von Kultur?

Bearbeitungsaufwand und Termine

Der vergütbare Bearbeitungsaufwand für Gutachten 1 wird mit bis zu 3 Personenmonaten veranschlagt, der für Gutachten 2 mit bis zu 5 Personenmonaten.

Die Einreichung eines kombinierten Angebots ist möglich, ebenso eine Erweiterung, Änderung oder Konkretisierung der Untersuchungsaspekte.

  • Abgabetermin für Angebote ist der 16. August 2026.
  • Mit der Bearbeitung der Gutachten soll (voraussichtlich) ab dem 1. Oktober 2026 begonnen werden.
  • Die Vorlage der Gutachten muss bis zum 31. Januar 2027 erfolgen.

Die Gutachtenvergabe und -erstellung innerhalb der vorgesehenen Zeiträume erfolgen vorbehaltlich der rechtzeitigen Beauftragung durch den Deutschen Bundestag.

Hinweise zur Angebotserstellung

Aufgabe des TAB ist es, eingehende Angebote zu sichten und wissenschaftlich zu bewerten sowie dem Deutschen Bundestag Vorschläge zur Gutachtenvergabe zu unterbreiten. Das TAB ist Ansprechpartner für alle projektspezifischen wissenschaftlichen Fragen und zuständig für die Prüfung und Abnahme Ihres Gutachtens. Die Bereitschaft zur intensiven Diskussion und engen Kooperation mit dem TAB wird vorausgesetzt.

Da der vorgesehene Zeitrahmen für die Erstellung der Gutachten keine langwierige Erschließung der Themen zulässt, wird erwartet, dass die Anbieter bereits über eine ausgewiesene Expertise im Feld verfügen und möglichst auf eigene Vor- und laufende Arbeiten zurückgreifen können.

Qualitative und formale Anforderungen an das Gutachtenangebot und Hinweise zur vergleichenden Bewertung der eingereichten Angebote

Um die Qualität der Gutachtenangebote (auch vergleichend) seitens des TAB bzw. des Deutschen Bundestages bewerten zu können, sind qualitative Kriterien bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen bzw. zu erfüllen; diese Kriterien werden gleichwertig bei der Bewertung berücksichtigt:

  • Aus dem Angebot muss die besondere fachliche Kompetenz der Anbietenden sowie auch des konkret eingesetzten wissenschaftlichen Personals insgesamt im hier nachgefragten Themenfeld ausführlich, deutlich, fundiert und transparent hervorgehen und belegt werden. Anzuführen sind insbesondere die relevanten wissenschaftlichen und Forschungserfahrungen und/oder sonstigen hervorragenden Kompetenzen (inkl. Anerkennungen und Erfolge) im Themenfeld sowohl in der Breite als auch in der Tiefe. Nachzuweisen ist dies in der Regel durch die Darlegung von verantwortlich durchgeführten Projekten, themenrelevanten Tätigkeiten und (wissenschaftlichen) Beratungsleistungen sowie den Nachweis von themenrelevanten Publikationen (z.B. peer-reviewed).
  • Betrachtet und bewertet wird auch die Qualität der inhaltlichen und formalen Aufbereitung des Angebots insgesamt. Notwendig ist eine klare Strukturierung des Angebots. Ausführlich und nachvollziehbar müssen die beabsichtigte Vorgehensweise bei der Erstellung des Gutachtens und der notwendige und vorgesehene Bearbeitungsaufwand verdeutlicht und begründet werden. Relevant ist zudem die (möglichst vollständige) Beachtung bzw. Adressierung der in der Bekanntmachung angeführten Bearbeitungsaspekte.
  • Bewertet wird zudem die Beschreibung des beabsichtigten methodischen Vorgehens zwecks Generierung bzw. Aufbereitung der für das Gutachten relevanten wissenschaftlichen Expertisen und Arbeitsergebnisse. Die gewählte Methodik bzw. die besondere Eignung des methodischen Vorgehens muss nachvollziehbar dargelegt und überzeugend begründet werden. Transparent nachvollziehbar und begründet müssen zudem die inhaltliche Zuordnung und die zeitlichen Abläufe der jeweiligen Arbeitsschritte bzw. Arbeitspakete sein.
  • In die Bewertung der Gutachtenangebote fließt schließlich auch der Preis des jeweiligen Angebots ein.

Bitte beachten Sie bei der Erstellung Ihres Angebots die Hinweise zu Pflichtangaben. Senden Sie uns zunächst eine elektronische Version Ihres Angebots zusammen mit dem ausgefüllten Formblatt (Word-Dokument zum Ausfüllen) an unsere E-Mail-Adresse buero-tab-beim-bundestag.de. Unserer Erfahrung nach bedürfen detaillierte Angebote häufig einer schriftlichen, formalen und kalkulatorischen Überarbeitung. Sollten wir Ihr Angebot nach unserer Prüfung in die engere Wahl ziehen und dem Deutschen Bundestag zur Vergabe vorlegen wollen, werden wir Sie ggf. um eine entsprechende Modifizierung und anschließend um die erneute elektronische Übersendung des Angebots bitten.

Sollte es zu einer Zusammenarbeit zwischen Ihnen und dem TAB kommen, wird diese auf der Grundlage eines Vertrages zwischen dem Deutschen Bundestag und Ihnen erfolgen. 

Weitere Informationen und Downloads

Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB)
Neue Schönhauser Straße 10
10178 Berlin
+49 30 28491-0
buero∂tab-beim-bundestag.de