Präimplantationsdiagnostik im Fokus

Der Arbeitsbericht Nr. 182 bietet einen konzentrierten Überblick über die Entwicklungen der Präimplantationsdiagnostik (PID) seit der Etablierung der ersten zugelassenen PID-Zentren in Deutschland vor.
PID, Präimplantationsdiagnostik im Fokus
TAB-Arbeitsbericht Nr. 182: Aktueller Stand und Entwicklungen der Präimplantationsdiagnostik

Seit 2014 kann in Deutschland eine Präimplantationsdiagnostik (PID) im Rahmen der Vorgaben des Embryonenschutzgesetzes durchgeführt werden. Der Zulassung dieses gendiagnostischen Verfahrens unter eng definierten Voraussetzungen ging eine lange, intensive öffentliche Debatte voraus. Wie hat sich dieser Bereich der Fortpflanzungsmedizin seither entwickelt? Welche Erfahrungen haben die Beteiligten gemacht? Und wie prägen wissenschaftlich-technische Innovationen und die Rechtspraxis die Entwicklung?

Mit dem Arbeitsbericht Nr. 182 »Aktueller Stand und Entwicklungen der Präimplantationsdiagnostik« legt das TAB einen konzentrierten Überblick über die Entwicklungen der PID seit der Etablierung der ersten zugelassenen Zentren in Deutschland vor. Der Bericht stellt den Verfahrensablauf einer PID mit ihren medizinischen und rechtlichen Aspekten dar und dokumentiert die in zahlreichen Interviews gewonnenen Sichtweisen des medizinischen Personals, von Mitgliedern und Mitarbeitenden der PID-Ethikkommissionen sowie Vertreterinnen und Vertretern der Belange von Betroffenen.

Aus unterschiedlichen Quellen zusammengestellte Daten zur Anwendungspraxis belegen eine stetige Entwicklung der Zahl der PID-Zentren sowie der Anträge von Paaren. Im Jahr 2018 wurden Medienberichten zufolge etwas über 300 Anträge bei den zuständigen PID-Ethikkommissionen gestellt. Die meisten davon wurden bewilligt. Fachleute gehen davon aus, dass die Zahl der Behandlungen diesen Wert zukünftig nicht wesentlich überschreiten wird, solange sich die prägenden Faktoren nicht verändern. Dies sind:

  • die hohen Kosten einer PID und die bestehende sozialgesetzliche Regelung, dass diese nicht durch die Krankenkassen übernommen werden;
  • das Spektrum der zulässigen Indikationen sowie die Interpretation der rechtlichen Rahmenbedingungen durch die Beteiligten in den PID-Zentren und Ethikkommissionen und durch Gerichte (anhängige Verfahren betreffen Entscheidungen von Ethikkommissionen wie auch den grundsätzlichen Geltungsbereich des Gesetzes);
  • neue technologische Entwicklungen wie das zunehmend eingesetzte Next-Generation-Sequencing-Verfahren, das die Untersuchung beschleunigen und das Spektrum untersuchter Auffälligkeiten ausweiten kann.

Die rechtliche Regelung zur PID soll einen Ausgleich zwischen individuellen und gesellschaftlichen Interessen insbesondere in Bezug auf den Umgang mit Embryonen und die Diskriminierung Betroffener darstellen. Aktuell besteht kein akuter Handlungsdruck in Bezug auf eine Änderung. Allerdings sollten die Entwicklungen weiterhin genau beobachtet werden. Eine Grundlage dafür kann die Verbesserung der Wissensbasis bilden, die durch die aktuelle Veröffentlichung von Daten zur Anwendung der PID, durch die Förderung von Studien zur Perspektive der betroffenen Paare und zu medizinischen Qualitätskriterien erreicht werden kann. Die grundlegende Bedeutung der mit der PID auf gesellschaftlicher Ebene verbundenen Fragen lässt es zudem ratsam erscheinen, diese immer wieder auch in der öffentlichen politischen Debatte zu thematisieren.

Die wichtigsten Ergebnisse des Berichts werden auch in den zugehörigen TAB-Fokus-Ausgaben (de/en) dargestellt.

03.12.2019

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