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Chancen und Perspektiven behinderungskompensierender Technologien am Arbeitsplatz

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In Deutschland leben derzeit rund 8,6 Mio. Menschen mit amtlich anerkannter Behinderung, davon etwa die Hälfte im erwerbsfähigen Alter. Politik für behinderte Menschen ist somit kein Minderheitenthema, sondern eine gesamtgesellschaftliche Gestaltungsaufgabe für (mehr) Selbstbestimmung und Teilhabe. Grundsätzlich verfügt Deutschland im Rahmen der Sozialgesetzgebung und des Arbeitsrechts über ein großes Instrumentarium der Rehabilitation und eine lange Tradition in der beruflichen Eingliederung von Menschen, die von Behinderung bedroht oder betroffen sind. Dennoch wiesen die politischen Zielvorstellungen und die Projekte der letzten Jahre in Bezug auf die Integration von Behinderten in reguläre Beschäftigungsverhältnisse nach wie vor Umsetzungsdefizite auf. Jedoch gehen Forschung und Politik davon aus, dass auch durch die Entwicklung und den Einsatz innovativer behinderungskompensierender Technologien (bkT) sowie die weitere Verbesserung der Zugangsstrukturen für eine berufliche Rehabilitation und Teilhabe diese Defizite weiter gemildert werden können.

Gegenstand und Ziel der Untersuchung

Ziel der im Auftrag des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung durchgeführten Studie war die Erschließung der wissenschaftlichen und gesellschaftspolitischen Dimensionen des Themas anhand folgender Untersuchungsschwerpunkte:

  • Bestandsaufnahme und Darstellung der zur Kompensierung von Behinderungen entwickelten Technologien mit den zugrunde liegenden Konzepten, dem jeweiligen Entwicklungs- und Anwendungsstand, den daraus resultierenden Erfahrungen sowie einer Beschreibung sich abzeichnender Entwicklungen und Potenziale für bkT am Arbeitsplatz. Überblick über den Herstellermarkt und zu beobachtende Entwicklungen auf nationaler und internationaler Ebene.
  • Überblick und Analyse der gesetzlichen und sozialpolitischen Rahmenbedingungen für den Einsatz von bkT am Arbeitsplatz. Einordnung und Beurteilung der Regularien hinsichtlich ihrer Eignung für die Entwicklung und den Einsatz von bkT. Analyse möglicher hemmender Strukturen bzw. ihrer Auswirkungen, ggf. Beschreibung erforderlichen Anpassungsbedarfs.
  • Generelle Innovationsbetrachtung der sozioökonomischen Rahmenbedingungen und Potenziale für Erforschung, Entwicklung, Einsatz und Verbreitung von bkT am Arbeitsplatz in Deutschland, unter Berücksichtigung der einschlägigen soziologischen und/oder ökonomischen Forschungsansätze. Analyse der volkswirtschaftlichen und beschäftigungspolitischen Relevanz eines umfassenden Einsatzes innovativer bkT.

Der Fokus des Projekts richtete sich auf den Arbeitsplatz, seine Erreichbarkeit, Einrichtung und Ausgestaltung, um verschiedene Behinderungen zu kompensieren oder vermeiden zu können. Die für die Integration von behinderten Menschen in die Arbeitswelt nötigen Modalitäten und Anforderungen zur schrittweisen Barrierefreiheit bezüglich der Mobilität und Motorik, der Kommunikation und des Informations- bzw. Wissenstransfers standen dabei im Zentrum des TA-Projekts, und die zentralen Fragen lauteten: Welche technischen Möglichkeiten gibt es derzeit? Welche zentralen Trends lassen sich beobachten? Welche Personengruppen können dadurch unterstützt oder auch nach wie vor nicht erreicht werden? Wie sehen die Zuständigkeits- und Verantwortungsräume aus? Welche wesentlichen Akteursgruppen gibt es? Wie prägen diese die Verteilungs- und Zugangsstrukturen? Welche Handlungsmöglichkeiten sind daraus abzuleiten?

Mit sechs Fallbeispielen wird der Einsatz von bkT am Arbeitsplatz für Menschen mit Schädigungen des Bewegungsapparates, mit Sehschädigung oder mit Hörschädigung beschrieben. Anhand dieser weitverbreiteten Behinderungen kann verdeutlicht werden, mit welchen besonderen Herausforderungen Menschen mit Behinderung an ebenfalls »modellhaften« Arbeitsplatzsituationen konfrontiert sind und wie Technik hier kompensierend eingesetzt werden kann. Beispielhaft werden »idealtypische« Arbeitsplatzanforderungen und persönliche Voraussetzungen identifiziert und mögliche bkT hierfür benannt.

Darüber hinaus werden die sozialgesetzlichen und sozialpolitischen Rahmenbedingungen für den Einsatz von bkT am Arbeitsplatz gesichtet und aufgearbeitet sowie eine Einordnung und Beurteilung der Regularien hinsichtlich ihrer Eignung für die Entwicklung und den Einsatz von bkT vorgenommen. Im Mittelpunkt stehen die Berufe und Branchen, in denen Menschen mit Behinderung tätig sind. Auf dieser Basis wird der Anpassungsbedarf für einen verbesserten Einsatz von bkT am Arbeitsplatz im Bericht diskutiert. Dabei liegt ein Schwerpunkt in der Verzahnung der arbeits- und sozialrechtlichen Instrumente. Anhand konkreter Beispiele werden exemplarisch die Zielsetzungen von bkT als Elemente sozialrechtlicher Teilhabeleistungen sowie arbeitsschutzrechtlicher Verhältnisprävention analysiert und ihre Rückwirkungen auf die betriebliche Präventionspolitik diskutiert sowie die wesentlichen Fragen nach der Organisation maßgeblicher Verfahrensregelungen im Arbeitsschutz, in der betrieblichen Gesundheitsförderung und im betrieblichen Wiedereingliederungsmanagement behandelt.

Ergebnisse

Ein wesentlicher Treiber der aktuellen technischen Innovationen ist das »ubiquitous computing« (Allgegenwärtigkeit des Computers): Computernetzwerke, die sich in der aktuellen Umgebung eines Nutzers befinden, bieten nahezu unmerklich Unterstützung und Hilfe. In nationalen und internationalen Forschungsprogrammen wird dies aufgegriffen und in das Konzept der »ambient intelligence« (Umgebungsintelligenz) transferiert. Dieser Begriff macht die Intention deutlich, Computer bzw. IKT aus dem »Bewusstsein« der Nutzer zu lösen, und stattdessen die »Intelligenz« der Umgebung, also der Infrastruktur, zuzurechnen. Die benutzten Schnittstellen zur »Mensch-Maschine-Interaktion« können Teil der Umgebung sein (z. B. Bildschirme, Signalgeber oder Lautsprecher) oder den einzelnen Nutzern gehören (z. B. übliche PC, Notebook, PDA, Mobiltelefone bis hin zu Terminals in Armbanduhren, Schmuck oder Kleidung). Ermöglicht wird so eine multimodale Interaktion, etwa mit Sprachein und -ausgabe, Zeigegeräten, Vibrationsalarm, Touchscreen, Eingabevorhersage und Gestenerkennung. In diesem Jahr wurde ein erstes haptisches Gerät vorgestellt, das virtuelle Objekte tastbar macht. Durch die Einbindung unterschiedlicher Sensorik wird es möglich, die aktuelle Situation eines Nutzers zumindest teilweise zu erkennen und ggf. angemessene Unterstützung anzubieten. Auch hier kann Sensorik zur Umgebung gehören (z. B. Bewegungsmelder, Wärmesensoren, biometrische Sensoren, Zugangssysteme, Positionsbestimmung mit GPS, Bildverarbeitung und Mustererkennung) oder dem Individuum zugeordnet werden (z. B. Lage- und Beschleunigungssensoren, Schrittzähler, RFID-Kennungen, Sensoren zur Erfassung von Vital- und Aufmerksamkeitsparametern).

Behinderung und soziale Umwelt

Im Vergleich zum veralteten Verständnis von Behinderung deuten sich im aktuellen Verständnis zugleich auch mehrere Verschiebungen im Blick auf bkT an. Der Paradigmenwechsel im Umgang mit Menschen mit Behinderungen und in der »Behindertenpolitik«, der durch Hilfe zur Selbsthilfe und dem Verständnis von Behinderung im Sinne einer fähigkeits- und teilhabeorientierten Sichtweise geprägt ist, wird international von einem Übergang der (alten Konzepte von) »Rehabilitationstechnik« und »Barrierefreiheit« hin zu (den neuen Konzepten) »Assistive Technology« und »Universal Design« begleitet. Entsprechend werden die Lösung der Probleme bzw. die Anforderungen der Individuen aus einem Kontinuum möglicher Lösungen abgeleitet. Die adäquate Auswahl erfolgt dann aufgrund persönlicher Prädispositionen als auch gesellschaftlicher Betrachtungen. Bei den neuen Ansätzen handelt es sich um Technologien, die sich sowohl in sachlichen Artefakten als auch in Verfahrensweisen des Denkens und Handelns manifestieren. Sie setzen jedoch an unterschiedlichen Stellen an, wenn es um die Kompensation von Behinderung geht: assistive Technologie bei der Schädigung von Körperfunktionen und -strukturen, universelles Design bei den Umweltbedingungen. Wird Behinderung als Größe verstanden, die von beidem beeinflusst wird, sind beide Technologien für die Verbesserung von Inklusionschancen unverzichtbar und beziehen sich aufeinander.

Potenziale für bkT – zukünftige Entwicklungen

Die Potenziale für bkT im Arbeitsbereich sind vielfältig und konfligieren zunehmend mit den Aspekten des »ubiquitous computing« (Allgegenwärtigkeit des Computers) und der »ambient intelligence« (Umgebungsintelligenz): Ein persönliches Endgerät stellt ein auf die individuellen Bedürfnisse ausgelegtes Interface zum umgebenden Netzwerk, der Peripherie und entfernten Netzen her. So können alle Dienste gleichermaßen individualisiert nahezu überall abgerufen und flexible Arbeitsstrukturen realisiert werden. Auf der Basis weitverbreiteter Geräte, wie z. B. dem Mobiltelefon, lassen sich Anwendungen realisieren, die neben der programmierten Mitwirkung vor Ort den Zugriff auf leistungsfähige Rechner und auf menschliche Unterstützung ermöglichen.

Voraussetzung für individuelle Bediengeräte ist die Verfügbarkeit effizienter Ein- und Ausgaben. Heute stehen dafür Technologien wie Spracheingabe und ‑ausgabe, Kopf- und Augensteuerung sowie BCI (Brain-Computer-Interface) und EEG zur Verfügung. Entscheidend ist die Realisierung offener Schnittstellen in elektronischen Maschinen und Geräten, die einen reibungslosen, sicheren und schnellen Datenaustausch zwischen Maschine und (alternativem) Bediengerät ermöglichen. Insgesamt kann durch die Integration von Geräten und Umgebung weiteres Potenzial erschlossen werden. Die Kombination von individuellen Bediengeräten und Umgebungsintelligenz, die in Arbeitsumgebungen durch deren meist gut ausgebaute informationstechnische Infrastruktur schon angelegt ist, kann zu neuartigen barrierefreien Gesamtlösungen führen. Insbesondere kann durch die programmierbare Flexibilität und »Intelligenz« in solchen Systemen ein jeweils individueller Zugang unterstützt werden, statt einer Lösung, die gleichermaßen für alle funktionieren muss. Dies entspricht einer Implementierung des Konzepts »Design für Alle« durch Anwendung moderner IKT.

Zu konstatieren ist, dass die zumeist auf den konkreten Einzelfall bezogene Sichtweise stärker durch eine präventiv orientierte Sicht moderner Barrierefreiheit und des »Designs für Alle« ergänzt werden sollte. Der Auf- und Ausbau von Strukturen, die gezielte Vernetzung, die öffentliche Beschaffung sowie Aus- und Hochschulbildung bilden hier Schlüsselelemente für die künftige Entwicklung. Inwieweit existierende bkT und zukünftige technische Innovationen die gesellschaftliche Teilhabe fördern und dementsprechend auch arbeitsplatzrelevant werden, hängt letztlich jedoch von einer Vielzahl weiterer Maßnahmen und Rahmenbedingungen ab.

Gesetzliche Rahmenbedingungen für bkT am Arbeitsplatz

Mit dem neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) »Rehabilitation und Teilhabe behin­derter Menschen« wurden 2001 unterschiedliche Regelungen aus den Bereichen Sozial- und Arbeitsrecht in Bezug auf Behinderung zusammengefasst. Aufgrund der Vielschichtigkeit des Begriffs »behinderungskompensierende Technologie« gibt es je nach Art der Technik nach wie vor unterschiedliche gesetzliche Rahmenbedingungen und Zuständigkeiten.

Der Umgang mit assistiven Technologien wird in Deutschland wesentlich durch die unterschiedlichen Teile des Sozialgesetzes geregelt. Die Gestaltung des Arbeitsplatzes richtet sich nach den Bedingungen des Schwerbehindertenrechts und des Arbeitsschutzgesetzes mit seinen nachgeordneten Verordnungen. Die Behindertengleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder verankern den Begriff der Barrierefreiheit im deutschen Recht und versuchen, im Rahmen ihrer jewei­ligen Zuständigkeit auf eine barrierefreie Umfeldgestaltung hinzuwirken.

Unabhängig von der Schwere einer Behinderung haben alle Menschen einen sozialrechtlichen Leistungsanspruch auf notwendige bkT, wenn beim Vorliegen oder der Drohung einer Behinderung die Einschränkung der Erwerbsfähigkeit vermieden oder vermindert und/oder eine Teilhabe am Arbeitsleben entsprechend den Neigungen und Fähigkeiten dauerhaft gesichert werden kann. Darunter fallen vor allem assistive bkT. Welche es im Einzelfall sind und ob beispielsweise Dienstleistungen darunter fallen oder nicht, wird im System der unterschiedlichen Sozialleistungsbereiche und der Vielzahl von Trägern spezifiziert (z. B. Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen). Seit 2008 können Betroffene teilweise wählen, ob sie bkT als Sachleistung oder als Geldleistung erhalten und eigenverantwortlich verwenden (im Rahmen eines »Persönlichen Budgets«). Die Regeln der einzelnen Sozialleistungsträger sind dann lediglich Bemessungsgrundlage, darüber hinaus aber nicht mehr bindend.

Menschen mit einer amtlich anerkannten schweren Behinderung haben, sofern sie beschäftigt sind, gegenüber ihrem Arbeitgeber Anspruch auf eine Beschäftigung entsprechend ihren Fähigkeiten, eine Ausstattung ihres Arbeitsplatzes mit bkT sowie eine behinderungsgerechte Einrichtung der Arbeitstätte. Unabhängig vom Vorliegen einer Behinderung haben Arbeitnehmer bereits dann Anspruch auf den präventiven Einsatz von bkT, wenn sich dadurch Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz vermeiden lassen.

Im deutschen Sozialleistungssystem können mehrere Träger für die eigentliche Leistungserbringung für bkT verantwortlich sein (von gesetzlichen Krankenkassen über Rentenversicherungen bis zur Bundesanstalt für Arbeit). Sie haben eine gemeinsame Leistungsverantwortung gegenüber Betroffenen. Prinzipiell ist für die barrierefreie Gestaltung des Arbeitsplatzes der Arbeitgeber verantwortlich. Dies betrifft jedoch nur Arbeitgeber, die tatsächlich Menschen mit schwerer Behinderung beschäftigen. Einer Beschäftigungspflicht unterliegen jedoch nicht alle Arbeitgeber (erst in Betrieben ab einer Größe von 20 Arbeitsplätzen), die sie zudem durch Zahlung einer Ausgleichsabgabe umgehen können. Der Bund hat durch das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) Einrichtungen, die Bundesrecht ausführen, zur barrierefreien Umfeldgestaltung in Bezug auf Kommunikation, Bau und Verkehr sowie auf Informationstechnik verpflichtet. Die Länder haben für in ihrem Kompetenzbereich liegende Einrichtungen ähnliche Regelungen mit unterschiedlichen Realisierungszeiträumen verabschiedet. Darüber hinaus sieht das BGG vor, dass eine barrierefreie Umgebungsgestaltung weitgehend in Selbstverantwortung mittels Zielvereinbarungen zwischen Betroffenenverbänden und Unternehmen erreicht werden soll.

Der »bkT-Markt«

Durch die gesetzlichen Rahmenbedingungen entsteht für bkT ein Zuständigkeits- und Problemlösungsraum, dessen Komplexität mit der Schwere der Behinderung in der Regel zunimmt. Vor allem bei Menschen mit schwerer Behinderung bringt dies nach wie vor Schnittstellenprobleme auch bei der bkT-Versorgung vor allem beim Übergang von Heilbehandlung zur Rehabilitation mit sich. In der Summe entsteht eine sehr spezielle »Marktsituation« mit einer Vielzahl von Beteiligten in zugleich stark gelenkten Strukturen.

Die »assistiven Technologien« sind Bestandteil des historisch gewachsenen »Hilfsmittelmarktes« mit folgenden Akteursgruppen:

  • BkT-Nutzer, deren Teilhabe an der Gesellschaft aufgrund von Behinderungen in der Regel eingeschränkt ist, die auf spezifische bkT angewiesen sind, diese aber oft nicht finanzieren müssen und/oder können;
  • BkT-Kostenträger (vor allem gesetzliche Krankenkassen und Rentenversicherung), die unterschiedliche gesetzliche Aufgaben haben, verantwortungsvoll mit den ihnen anvertrauten Mitteln umgehen müssen, deshalb zunehmend Kosten-(Nutzen-)Aspekte berücksichtigen, diese zunehmend in Zulassungsverfahren prüfen und Leistungsverträge mit bkT-Anbietern abschließen;
  • BkT-Leistungsanbieter/-erbringer (Krankenhäuser, Sanitätsfachhandel etc.), die bkT für den Nutzer auswählen, einsetzen, anpassen und warten sowie den Nutzer informieren, schulen und trainieren;
  • BkT-Hersteller, die oft sehr spezifische Lösungen für eine vergleichsweise kleine Nutzergruppe entwickeln, diese in spezielle Verteilungsstrukturen abgeben.

Durch unterschiedliche Maßnahmen wird versucht, den Wettbewerb auch im Hilfsmittelmarkt zu stärken. Aktuell führt die Marktmacht der Kostenträger teilweise zu einseitig durchgesetzten Preissenkungen gegenüber Anbietern, was mit einer Vereinfachung der Produkte und einem Abbau der Dienstleistungen einhergehen kann. Die bkT-Nutzer haben dort nach wie vor kaum Gewicht. Für Nutzer und für Hersteller von assistiven Technologien ist sowohl national als auch EU-weit ein erheblicher Mangel an Markttransparenz festzustellen.

Neben diesen von den Kostenträgern gelenkten Verteilungsstrukturen gewinnt der Markt der »Selbstzahler« mit Zuzahlungen durch die Kostenträger (wie schon lange bei Seh- und auch bei Hörhilfen) für viele assistive Technologien zunehmend an Bedeutung. Entwickler und Hersteller von innovativen bkT zielen zunehmend auch auf diesen zweiten Markt. Durch die Einführung des »Persönlichen Budgets« dürfte dieser Trend gestärkt werden. Hier ist eine gute Informations- und Wissensbasis eine wichtige Voraussetzung für Betroffene, um als »mündiger« Verbraucher auftreten zu können, aber auch für Hersteller, um Marktchancen abzuschätzen und sich zu engagieren.

Anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung

Ein internationaler Vergleich der Forschung und Entwicklung bei bkT zeigt, dass viele Länder neben einer konkreten Projektförderung auf strukturfördernde Maßnahmen setzen. Mit nationalen Zentren für »assistive Technologie« steuern verschiedene europäische Länder die Forschung, Entwicklung und Umsetzung von bkT im öffentlichen Interesse. In den USA werden zeitlich befristet Schwerpunktzentren im Bereich der Rehabilitationstechnik gefördert (Rehabilitation Engineering Research Centres, RERCs). Solche Strukturen ergänzen gezielt die industrielle und universitäre Forschung. In Deutschland sind solche Zentren nicht zu finden. Klare Forschungsstrukturen fehlen für bkT, und die Forschung findet eher singulär in der Industrie sowie einzelnen Hochschulinstituten und unter Projektförderung statt. Die Programme der Europäischen Union konzentrieren sich auf die Förderung internationaler Verbundprojekte (z. B. Strategic targeted research projects – STREPs, Integrated projects – IPs und Networks).

Maßnahmen integriert anlegen und umsetzen

Das gegliederte Sozialleistungssystem bringt gerade für Menschen mit Behinderung und deren Versorgung mit bkT Schnittstellenprobleme aufgrund von verteilten Zuständigkeiten mit sich. »Gemeinsame Verantwortlichkeit«, »Leistungser­bringung aus einer Hand«, »sozialmedizinische Begutachtung unter Einbeziehung der betrieblichen Arbeitsbedingungen« oder »Fallmanagement« sind Elemente des gesellschaftlichen Umgangs mit Behinderung, die die Schnittstellenprobleme zumindest mindern sollen. Sie sind weitgehend konzeptionell gelöst und in der Sozialgesetzgebung verankert. Sie werden in der Praxis jedoch nicht optimal umgesetzt und haben noch erhebliche Anwendungsreserven. Eine verbesserte Verzahnung der Einzelmaßnahmen unter Berücksichtigung der betrieblichen Arbeitsbedingungen – eine Grundvoraussetzung, um bkT zugänglich zu machen und am Arbeitsplatz effektiv einzusetzen – ist folglich auch zukünftig ein Entwicklungsschwerpunkt für die sozialen Sicherungssysteme in Deutschland.

Strukturförderung

Zur Unterstützung innovativer Entwicklungen bei bkT sind strukturfördernde Maßnahmen erforderlich. Sinnvoll wäre eine bessere Vernetzung der in diesem Bereich aktiven Akteure (Bundesagentur für Arbeit, Arbeitgeber, Gewerkschaften, Integrationsämter, Selbsthilfeverbände, Ausbildungseinrichtungen, Leistungsträger, Forschungseinrichtungen, Hilfsmittelanbieter), jedoch könnte auch eine koordinierende nationale Einrichtung eine wichtige Rolle für die bedarfsgerechte Entwicklung einnehmen. Die Einbindung der Leistungsträger und der Praktiker kann eine bedarfsgerechte Entwicklung fördern, die auch die spätere Finanzierung der bkT berücksichtigt. Eine stärkere internationale Vernetzung könnte den Transfer von Lösungsansätzen und Erfahrungen aus anderen Ländern verbessern. Im Rahmen einer solchen Vernetzung wären zudem die Technologiepotenziale durch den Transfer auch aus anderen Technologiebereichen gezielt anzugehen.

Menschen mit Behinderung – Experten in eigener Sache

Die Eigenverantwortung Betroffener ist in Bezug auf assistive Technologie durch das »Persönliche Budget« und in Bezug auf Barrierefreiheit durch das Instrument der »Zielvereinbarung« erheblich gestärkt worden. Doch bestehen noch erhebliche Diskrepanzen zwischen theoretischer Lösung und der Praxis. Weder die Betroffenen noch deren Verbände haben in der Regel die entsprechende Machtposition, in Verhandlungssituationen gegenüber Leistungserbringern gleichberechtigt zu agieren und ihr Anrecht auf verfügbare bkT umzusetzen. Die Vereinfachung der Prozesse und eine stärkere Transparenz in den Abläufen wären dazu dringend erforderlich. Hier können Coachingangebote helfen, die nötigen Kompetenzen bei Betroffenen zu stärken.

In Bezug auf die barrierefreie Umgebungsgestaltung des öffentlich- und privatrechtlichen Bereichs (z. B. Personenverkehr, Dienstleistungssektor) wurde den Betroffenenverbänden die prioritäre Verantwortung zugewiesen, mit den jeweils Zuständigen Vereinbarungen im Hinblick auf Barrierefreiheit auszuhandeln. Momentan ist dadurch eine sehr differenzierte Handlungs- und Regelungslandschaft entstanden, die Betroffenen aber beispielsweise nicht einmal eigentlich notwendige Mindeststandards einer Barrierefreiheit bei baulichen oder sonstigen Infrastrukturgegebenheiten in Aussicht stellt. Neben den oft noch lückenhaften Konzepten hinsichtlich Barrierefreiheit wird ein Grund auch in der gegenwärtigen (eher schwachen) Position der Verbände gesehen. Diese müsste maßgeblich gestärkt werden, um Ziele in Bezug auf barrierefreie Umgebungsgestaltung zu definieren und verbindlich einzufordern.

Resümee – gesellschaftliche Verantwortung

Der Einsatz von bkT kann für viele Menschen mit Behinderung die Teilhabechancen am Arbeitsleben verbessern. Ihr Arbeitskräftepotenzial zu erhalten und zunehmend besser auszuschöpfen ist sowohl zentrales Element des Teilhabeprinzips im gesellschaftlichen Umgang mit Behinderung als auch gesellschaftliche Notwendigkeit, um dem demografischen Wandel und dem sich abzeichnenden Arbeitskräftemangel entgegenzuwirken. Effektiv wirken können die bkT-Instrumente jedoch nur dann, wenn sie von spezifischen Trainingsmaßnahmen flankiert werden und mit einer hohen Akzeptanz bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern einhergehen.

In übergeordneter Perspektive liegt ein bedeutsames Potenzial eines gut durchdachten Einsatzes von bkT darin, Menschen mit Behinderung die Teilnahme am Erwerbsleben und somit zugleich die soziale Teilhabe zu erleichtern oder zu ermöglichen, die Arbeitskraft von Menschen mit Behinderung besser zu nutzen und zu erhalten und gleichzeitig sozioökonomisch entlastend zu wirken. Hierfür sind Verfügbarkeit und Einsatz von bkT oftmals Voraussetzung, aber nicht allein entscheidend. Damit Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung geschaffen und dauerhaft erhalten werden können, sind zusätzliche Maßnahmen notwendig, und die Vorbereitung eines Menschen mit Behinderung auf einen Arbeitsplatz erfordert immer eine Planung und entsprechende Umsetzung der Maßnahmen auf mehreren Ebenen.

Das gegliederte Sozialleistungssystem in Deutschland weist diesbezüglich nach wie vor erhebliche Schnittstellenprobleme gerade für Menschen mit Behinderung auf. Die Überwindung dieser Probleme bleibt deshalb ebenso wie die kontinuierliche Verbesserung und Fortentwicklung des Einsatzes von bkT eine gesamtgesellschaftliche Gestaltungsaufgabe.

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