Die Einreichungsfrist für Angebote ist am 14. September 2022 abgelaufen.

Nachhaltige und sichere Konzepte für eine klimaverträgliche Schifffahrt

Gutachter/innen gesucht

Im Rahmen des TA-Projekts »Nachhaltige und sichere Konzepte für eine klimaverträgliche Schifffahrt« sind Gutachten für die Bereiche Kraftstoffe und Schiffbaukonzepte zu vergeben.  Dabei sollen nicht nur Emissionseinsparungen und Kostenaspekte, sondern auch infrastrukturelle, rechtliche und vor allem sicherheitsbezogene Fragen beleuchtet werden.

Inhaltsübersicht

sprungmarken_marker_3469

Thematischer Hintergrund

Angesichts des voranschreitenden Klimawandels stellt sich auch für die Schifffahrt, über die ein Großteil des globalen Warenhandels abgewickelt wird, die dringliche Frage, wie CO2- und Schadstoffemissionen substanziell reduziert werden können. Aktuell fahren die meisten Hochseeschiffe noch immer mit Schweröl oder Marinediesel – beides extrem klimaschädliche Kraftstoffe. Da sich aufgrund der langen Transportwege im internationalen Schifffahrtsverkehr und im Hinblick auf die notwendige Energiedichte hybride oder batterieelektrische Lösungen in den meisten Fällen nicht anbieten, werden alternative Kraftstoffe gesucht, wie etwa Wasserstoff, Methanol, Ammoniak und weitere synthetische Kraftstoffe. Daneben gibt es entlang des Lebenszyklus von Schiffen zahlreiche weitere Ansatzpunkte für eine nachhaltigere Gestaltung der Schifffahrt, wie etwa innovative Schiffbau- und Antriebskonzepte, die den Treibstoffverbrauch reduzieren helfen und somit auch die Umstellung auf alternative Kraftstoffe befördern können.

Die meisten wissenschaftlich-systematischen Betrachtungen zu den Innovationspotenzialen synthetischer Kraftstoffe beschränken sich auf die Aspekte Energieintensität und Kostenrelevanz, während wichtige Realisierungsbedingungen wie Zugang und Verteilung, Verfügbarkeit in den Häfen sowie die Gefährlichkeit bei der Handhabung und bei Havarien für Mensch und Umwelt kaum thematisiert werden. Da Deutschland über eine große Handelsflotte verfügt und zu den wichtigsten Schiffbaunationen gehört, ist die Dekarbonisierung der Schifffahrt auch national von großer Relevanz.

Leistungsbeschreibung der zu vergebenden Gutachten

Ziel des Projektes ist es, Innovationen sowohl bei alternativen Kraftstoffen als auch im Schiffbau aus einer ganzheitlichen Perspektive zu beleuchten und deren Eignung für die Etablierung einer klimaverträglichen und sicheren Seeschiffahrt zu bewerten. Entsprechend sollen nicht nur Emissionseinsparungen und Kostenaspekte, sondern auch infrastrukturelle, rechtliche und vor allem sicherheitsbezogene Fragen beleuchtet werden. Dazu werden Gutachten zu den folgenden beiden Themenfeldern vergeben.

Angebote können für eines oder beide Themenfelder abgegeben werden. Aus den Angeboten muss klar hervorgehen, welcher Arbeitsaufwand und welche Kosten (ggf. für die einzelnen Themenfelder) kalkuliert werden. Bei mehreren Auftragnehmern wird die Bereitschaft zur Kooperation untereinander vorausgesetzt.

Themenfeld 1: Maritime Kraftstoffe der Zukunft

Es soll ein komprimierter Überblick über die Potenziale, Realisierungsbedingungen sowie Anwendungsrisiken vielversprechender regenerativer Kraftstoffe (z. B. Wasserstoff, synthetisches Erdgas, Ammoniak) gegeben werden, die für die Seeschiffahrt geeignet sind. Dazu sollen u.a. einschlägige Studien gesichtet, vergleichend eingeordnet und ggf. durch eigene Analysen ergänzt werden. Folgende Aspekte sollen bearbeitet werden:

  • Wissensstand zum Umfang der aktuellen Nutzung; wichtige FuE-Akteure und -Projekte
  • Stand und Perspektiven bei Verfügbarkeit, Herstellungsverfahren, Energieeffizienz, Kosten und Wirtschaftlichkeit;
  • Umwelt- und Klimawirkungen (CO2- und Schadstoffemissionen, ggf. Rohstoffverbrauch etc.), möglichst über den gesamten Lebenszyklus hinweg (cradle-to-gate);
  • technische (z. B. Motorentechnologie) sowie infrastrukturelle (Lagerung, Transport, Betankung etc.) Anforderungen für einen praktikablen Einsatz inkl. innovativer Ansätze;
  • Anwendungsrisiken (z. B. bei Havarien) sowie Möglichkeiten und Grenzen deren rechtlicher Handhabung (z. B. Sicherheits- und Zulassungsanforderungen, Haftungsregeln);
  • politische Handlungsempfehlungen für eine maritime Energiewende inkl. Forschungs- und Regulierungsbedarfen.

Themenfeld 2: Schiffbaukonzepte der Zukunft

Durch das Design von Schiffsneubauten (Anpassung der Schiffsform und -größe, geänderte Bugwölbungen, spezielle Rumpfbeschichtungen oder Verbesserungen des Antriebs), innovative Materialien (insbesondere Leichtbautechnologien) und alternative Antriebskonzepte (bspw. mit Hilfe von Windkraft, Elektroantrieb oder Solarenergie) lässt sich ebenfalls ein maßgeblicher Beitrag zur Treibhausgaseinsparung des weltweiten Seeverkehrs leisten. In dem Gutachten sollen vielversprechende innovative Entwicklungen in diesen Bereichen dargestellt und ihr perspektivischer Beitrag für eine nachhaltigere Seeschifffahrt eingeordnet werden. Angesichts der langen Lebensdauer von Schiffen sollen neben dem Schiffsneubau insbesondere Möglichkeiten für die Nachrüstung bestehender Schiffe Beachtung finden sowie die Stärken und Schwächen des deutschen Schiffbauinnovationssystems analysiert und mögliche Implementierungshemmnisse identifiziert werden. Dies umfasst im Einzelnen folgende Aspekte:

  • Stand der Technik und Nutzung: aktueller Stand der Technikentwicklung und verfügbare Technikvarianten, Umfang der derzeitigen Nutzung in der Seeschiffahrt.
  • Perspektiven: voraussichtliche Pfade der weiteren Technikentwicklung, Analyse und Bewertung der Anwendungspotenziale (insbesondere klimaverträglicher und sicherer Einsatz), Möglichkeiten für die Nachrüstung bestehender Schiffe, Forschungsbedarfe im Hinblick auf Technikentwicklung, Nutzung und Auswirkungen.
  • Innovationssystem: Charakterisierung der deutschen Innovationslandschaft (Organisationen und Institutionen der Wertschöpfungskette Schiffbau, relevante Förderprogramme), Analyse von Stärken und Schwächen sowie Vorschläge zur Verbesserung, ggf. anhand internationaler Best-Practice-Beispiele.
  • Rahmenbedingungen: Überblick über wesentliche Voraussetzungen (z. B. wirtschaftlicher, infrastruktureller sowie rechtlicher Art) für eine erfolgreiche Implementierung relevanter Verfahren/Technologien sowie über zentrale Implementierungshemmnisse, Ableitung politischer Handlungsempfehlungen (z. B. Forschungsförderung, Regulierungsbedarfe).

Bearbeitungsaufwand und Termine

Der vergütbare Bearbeitungsaufwand für Themenfeld 1 beträgt vier bis fünf Personenmonate, für Themenfeld 2 sechs bis sieben Personenmonate. Änderung oder Konkretisierung der Untersuchungsaspekte wie auch die Einreichung kombinierter Angebote sind möglich und sollten zwischen TAB und potenziellen Auftragnehmern im Rahmen der Angebotserstellung abgestimmt werden.

  • Abgabetermin für die Angebote ist der 14. Oktober 2022.
  • Mit der Bearbeitung der Gutachten soll (voraussichtlich) am 1. Dezember 2022 begonnen werden.
  • Ein Auftakttreffen soll voraussichtlich im Dezember 2022 im TAB stattfinden (je nach Pandemiesituation ggf. als Videokonferenz).
  • Die Gutachten müssen bis zum 30. April 2023 fertiggestellt sein.

Gutachtenvergabe und -erstellung zu den genannten Terminen erfolgen vorbehaltlich der rechtzeitigen Zustimmung bzw. Mittelbewilligung durch den Deutschen Bundestag.

Hinweise zur Angebotserstellung

Bei der Erarbeitung der Angebote sind die »Hinweise für Gutachter« zu beachten. Insbesondere muss die Kompetenz der Anbietenden aus den Angeboten hervorgehen und es müssen die beabsichtigte Vorgehensweise und der erforderliche Bearbeitungsaufwand verdeutlicht werden.

Senden Sie uns zunächst eine elektronische Version Ihres Angebots zusammen mit dem ausgefüllten Formblatt (Word-Dokument) an unsere E-Mail-Adresse buero does-not-exist.tab-beim-bundestag de. Nach unseren Erfahrungen müssen die eingehenden Angebote zumeist inhaltlich, formal und kalkulatorisch überarbeitet werden. Sollten wir Ihr Angebot nach Prüfung durch uns in die engere Wahl ziehen und dem Deutschen Bundestag zur Vergabe vorschlagen wollen, werden wir Sie um eine entsprechende Modifizierung sowie hernach um die Zusendung eines unterschriebenen Angebots an das TAB bitten (Neue Schönhauser Straße 10, 10178 Berlin).

Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB)
Neue Schönhauser Straße 10
10178 Berlin
+49 30 28491-0
buero∂tab-beim-bundestag.de